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Fahrlässige Tötung

VON FELIX LEE

Für den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) folgt nach seinem schweren Skiunfall am Neujahrstag in der Steiermark nun ein juristischer Albtraum: Die Staatsanwaltschaft im österreichischem Leoben hat gegen den Spitzenkandidaten der CDU für die Landtagswahlen in Thüringen am 30. August wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben. Die Anklage ist von Althaus selbst und seinen Angehörigen jedoch erwartet worden.

Althaus war am 1. Januar als Skifahrer auf der Riesneralm im österreichischem Bezirk Liezen mit der 41-jährigen Beata Christandl zusammengeprallt. Die Frau starb noch am Unfallort, der 50 Jahre alte Politiker erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit einer Hirnblutung, wovon er sich derzeit in einer Klinik in Allensbach am Bodensee erholt.

Die österreichische Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass Althaus keine schwere Schuld an dem Unfall trifft. Doch nun wird in der Begründung der Anklage ein Gutachten zitiert, wonach der CDU-Politiker an der Kreuzung der Piste „Die Sonnige“ gegen die Fahrtrichtung in eine andere Skipiste eingebogen und nach 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden 41-jährigen Frau zusammengestoßen ist. Sollte Althaus schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.

Wie die Staatsanwaltschaft gestern mitteilte, wurde der Strafantrag dem zuständigen Bezirksgericht Irdning übermittelt. Althaus verzichtete auf das Recht, sich zu dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt persönlich vernehmen zu lassen, und gab stattdessen eine Stellungnahme ab. „Darin erklärte er nachvollziehbar, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben des Sprechers der Leobener Justizbehörde, Martin Plöbst, kommt es nach österreichischem Recht auf jeden Fall zu einem Prozess. In Österreich muss eine Anklage nicht wie in Deutschland erst zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Im Februar hatte der Sprecher erklärt, eine Strafe unter der Schwelle, die zu einem Eintrag ins Vorstrafenregister führe, sei nicht ausgeschlossen. Althaus müsse nicht unbedingt persönlich an dem Verfahren teilnehmen. Nach österreichischem Recht könne er sich durch einen sogenannten Machthaber vertreten lassen.

Über den Gesundheitszustand von Althaus gibt es keine Neuigkeiten. Vor zwei Wochen hatten seine Ärzte gesagt, dass er noch vor der Sommerpause im Juni wieder in die Politik zurückkehren könne. Die Medikamente seien reduziert worden. Althaus könne fernsehen, kurze Telefongespräche führen und auch das Internet nutzen. Über einen längeren Zeitraum könne sich der Ministerpräsident aber noch nicht konzentrieren. Zudem würde er rasch ermüden. Deshalb bleiben die Kontakte von Althaus bis Mitte März weiter auf den engsten Familienkreis beschränkt. Althaus habe jedoch die „Bereitschaft und den Willen“, wieder politisch tätig zu werden, sagte der Ärztliche Leiter der Schmieder Kliniken in Allensbach. MIT: DPA, AP

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