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DemonstrationsrechtMehr Mut und nicht abwarten

Es gibt einen Grundsatz: Wenn man etwas ankündigt, muss man auch in der Lage sein, es umzusetzen. Der HWP-AStA hatte vollmundig versprochen, bei einem City-Verbot der Bambule-Demonstration vom Samstag das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Dazu wäre auch genügend Zeit gewesen. In solchen Fällen verfügen die Gerichte über eine Bereitschaftskammer, die auch nachts berät.

Kommentar von KAI VON APPEN

Stattdessen beugte man sich der Schwarz-Schill-Direktive und schritt einen Marathon-Parcours ab. Zugegeben, das Wetter machte den Marsch erträglich, doch für diejenigen, die sich in den letzten 25 Jahren für das Demonstrationsrecht einsetzten, ist das ein Schlag ins Gesicht gewesen. Denn die Verfügungen der Polizei sind rechtswidrig – auch wenn hanseatische Verwaltungsgerichte sie bestätigen. In der Vergangenheit haben Richter oft anders geurteilt.

Bei der Durchsetzung der Versammlungsfreiheit reicht es gemeinhin nicht aus, auf ein Urteil in Jahren zu hoffen. Zumal die Polizei bei früheren Verurteilungen beteuert hat, eine Wiederholungsgefahr gebe es nicht. Darum sollte sich niemand scheuen, die Hüter der Verfassung an ihrem Anspruch zu packen, das Demonstrationsrecht zu realisieren. Und auch der Grundstein zum legendären Brokdorf-Urteil ist erst in der Nacht gelegt worden – um vier Uhr morgens am 28. Februar 1981 erklärte das Gericht das Verbot einer Demonstration für rechtswidrig. Im Eilverfahren. Es ist Mut geboten, für Bürgerrechte zu streiten: Mut, den der AStA nicht hatte.

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