: Spekulationsbremse
Erhaltungs- und Umwandlungsverordnung
Die Soziale Erhaltungsverordnung für die fünf Quartiere ist 1995 vom damaligen Stadtentwicklungssenator Thomas Mirow (SPD) eingeführt worden. Modernisierungen sind seither nur erlaubt, wenn sie eine Wohnung auf normalen Standard (etwa Isolierfenster oder Zentralheizung) bringen, nicht jedoch, wenn sie dem Luxus dienen sollen, etwa durch Einbau einer Fußbodenheizung oder eines Fahrstuhls).
1998 wurde die Verordnung kombiniert mit einer Umwandlungsverordnung. Diese sollte insbesondere der Spekulation mit Wohnungen einen Riegel vorschieben. Sieben Jahre lang dürfen umgewandelte Wohnungen nur an ihre Mieter verkauft werden. Die Stadt räumte sich ein Vorkaufsrecht ein. Eine Ende 2004 auslaufende Sozialklauselverordnung verbietet überdies auf zehn Jahre hinaus Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder nicht angemessener wirtschaftlicher Verwertung.
Weil die Soziale Erhaltungs- und die Umwandlungsverordnung die Rechte der Wohnungseigentümer beschränken, dürfen sie nur solange aufrecht erhalten werden, „wie die zu ihrer Begründung herangezogenen städtebaulichen Gründe tatsächlich vorliegen“, wie Analyse&Konzepte schreibt. knö
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