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Nazidemo ohne Fackeln

Kölner Verwaltungsgericht erlaubt heutige Neonazi-Demo in Leverkusen-Opladen unter „strengen“ Auflagen

KÖLN taz ■ Die Neonazi-Demo in Leverkusen am heutigen Jahrestag der Reichspogromnacht kann stattfinden. Das hat das Verwaltungsgerichts Köln gestern entschieden. Allerdings hat das Gericht „strenge“ Auflagen verfügt, die Nazis dürfen zum Beispiel keine Fackeln oder Trommeln mitführen. Das Gericht sah durch die Nazi-Kundgebung gegen „einseitige Vergangenheitsbewältigung“ – anders als die Polizei Leverkusen – die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht „unmittelbar“ gefährdet. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Die Polizei hatte die als „Fackelmarsch“ geplante Kundgebung am 2. November verboten (taz berichtete). Der Anmelder legte daraufhin Widerspruch gegen das Verbot ein und beantrage beim Verwaltungsgericht Köln dessen Aussetzung. Die Polizei bereitet sich seitdem auf einen Großeinsatz am heutigen Dienstag vor.

Das „Leverkusener Aktionsbündnis gegen den Naziaufmarsch“ ruft dazu auf, „sich den Neonazis am Abend in den Weg zu stellen“. Für heute, 19 Uhr, ist in der Goethestraße in Leverkusen-Opladen eine „Mahnwache gegen Faschismus, Rassismus und Antisemitismus“ geplant.

In einer Erklärung begrüßt das Bündnis mit Blick auf die jährliche Gedenkveranstaltung der Stadt, die am Nachmittag am „Platz der Synagoge“ stattfinden soll, „jede Form des Gedenkens an die Opfer der Pogrome vom November 1938“. Zugleich mahnen die Antifaschisten aber an, dass es nicht genüge, nur „Reden gegen Faschismus“ zu halten. Ausdrücklich begrüßten sie, dass die Polizei den Nazi-Aufmarsch verboten hat.

Zur Mahnwache rufen auch die Gewerkschaft Ver.di und die „Antifaschistische Aktion Leverkusen (AALEV) auf. Die AALEV selbst will sich aber bereits um 18 Uhr in der Bahnhofstraße treffen, um dann zum „Platz der Synagoge“ gehen. Dirk Eckert

Aktuelle Infos: www.antifa-forum.tk und www.aalev.tk

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