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Pflanze mit Patent

Sonnenblumen mit einem extra hohen Ölgehalt sind neuerdings patentiert. Umweltschützer protestieren

BERLIN taz ■ Wenige Wochen bevor im Bundestag das umstrittene Biopatentgesetz verabschiedet werden soll, hat Greenpeace erneut ein vom Europäischen Patentamt (EPA) erteiltes und fragliches Patent entdeckt. Das Patent mit der Nummer EP 1185161 erstreckt sich auf alle Sonnenblumen mit einem erhöhten Ölgehalt. Auch die weitere Verwendung des Sonnenblumenöls ist patentgeschützt.

Patentinhaber ist die spanische staatliche Wissenschaftsbehörde Consejo Superior de Investigaciones Cientificas (CSIC). Besonders kritisiert wird von Greenpeace, dass das Patent unabhängig davon gültig ist, mit welcher Methode der Ölgehalt verbessert wurde. Ob nun mit Gentechnik oder klassischer Züchtung, übersteigt der Ölgehalt einen bestimmten Anteil, fallen die Sonnenblumen unter den Patentschutz. Dabei seien, so Christoph Then von Greenpeace, „Patente auf Pflanzensorten und biologische Verfahren zur Züchtung in der EU-Biopatentrichtlinie verboten“. Das Sonnenblumenpatent ist für Then ein erneuter Beweis dafür, dass das EPA sich einfach über diese Verbote hinwegsetze. Auch das neue Biopatentgesetz schaffe hier keine Abhilfe. Anstatt derartige Patente zu verhindern, „will Rot-Grün Patente auf Pflanzen und Tiere ohne wesentliche Einschränkungen zulassen“. WLF

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