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Stasi-Akten bleiben bei Birthler

Kulturstaatsministerin dementiert Auflösungspläne für Birthler-Behörde: „Internes Papier nicht abgestimmt“. Parteien und Bürgerrechtler kritisieren Überlegungen

BERLIN epd/afp/dpa ■ Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) hat ein baldiges Aus der Birthler-Behörde dementiert. Ein entsprechender Bericht in der Berliner Zeitung „entbehre jeder Grundlage“, erklärte sie gestern. Das als Quelle angeführte interne Papier von Weiss’ Staatssekretär Knut Nevermann sei „nicht abgestimmt“. Laut dem Papier sollen die Stasiakten bis 2010 in das Koblenzer Bundesarchiv integriert werden.

Die Kulturstaatsministerin betonte erneut, dass mit der Verlagerung der Behörde vom Bundesinnenministerium in ihr Ressort sich nichts ändert. Mit Marianne Birthler habe sie vereinbart, 2005 eine langfristige Perspektive über eine Neukonzeption für die Bundesbehörde zu entwickeln. Diese solle aufgewertet und nicht abgewickelt werden. Birthler selbst erklärte, mit dem Dementi sei „hoffentlich der unselige Versuch beendet“, die Arbeit der Behörde einzuschränken. Sie wies darauf hin, dass die Entscheidung beim Gesetzgeber liege und Änderungen nicht von der Exekutive vorgenommen werden könnten.

SPD, Grüne und FDP wandten sich nachdrücklich gegen ein Aus der Birthler-Behörde. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, nannte es in der Netzeitung „sehr befremdlich“, dass eine mögliche strukturelle Neuordnung nicht mit dem dafür zuständigen Parlament besprochen werde. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betonte, die Gründe für eine unabhängige Behörde für den Umgang mit den Stasi-Hinterlassenschaften hätten sich „noch längst nicht erschöpft“. Für die FDP erklärten deren Innenexperten Max Stadler und Gisela Piltz, die Vorstellung sei „absurd“, dass die Stasiakten schon bald nur noch „Akten unter Akten im Bundesarchiv“ sein sollten. Protest kam auch von der Vorsitzenden des Bürgerbüros, Bärbel Bohley. Sie rief das Parlament auf, „seine Hoheit über die Behörde zu verteidigen“.

Nur Sachsens Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen, Michael Beleites, konnte dem Abwicklungsszenario etwas Positives abgewinnen. Für Bildung und Forschung biete das bundesdeutsche Archivrecht zum Teil bessere Zugangsmöglichkeiten zu den Akten als das Stasi-Unterlagengesetz, so Beleites gestern.

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