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Haushaltssperre – Details vertagt

Nach Weihnachten muss der Senat über Ausnahmen von der generellen 5-Prozent-Regelung der Haushaltssperre verhandeln – die Entscheidung wurde wieder vertagt

Bermen taz ■ Fünf Prozent weniger für alle, das ist die Botschaft des gestrigen Senatsbeschlusses zur Finanzlage 2005. Fünf Prozent sind die offizielle „Planungsreserve“ bei den laufenden Ausgaben, die jedes Ressort bis zum 15. Oktober zurückhalten muss. Für den Bremer Haushalt würde das rund 75 Millionen Euro ausmachen. 60 Millionen Euro sind das „Risiko“ des Doppelhaushaltes nach derzeitiger Planung. Und da die Staatsräte sich in den letzten Monaten nicht auf zusätzliche Sparmaßnahmen im Haushaltsplan 2005 einigen konnte, sind die pauschalen „Bewirtschaftungsmaßnahmen“ die Notbremse des Finanzsenators (vgl. taz 22.12.).

Nicht alle sollen diese fünf Prozent sparen müssen: Ein umfangreicher Katalog von Ausnahmen war schon vorbereitet, der Senat hat die Beratungen aber verschoben auf den 18. Januar 2005. CDU-Bausenator Jens Eckhoff wollte die gesamte Spardebatte vertagen auf den Zeitpunkt, zu dem der Erfolg der Verhandlungen von Bürgermeister Henning Scherf zum Kanzlerbrief auf dem Tisch liegen. Über diese Taktik will die CDU die gesamte Verantwortung dem Koalitionspartner SPD zuschieben. Scherf hat die Personalisierung des Themas bisher akzeptiert – in den Senatsberatungen am Dienstag aber platzte ihm dem Vernehmen nach der Kragen, er verließ den Saal mit wütenden Bemerkungen Richtung Eckhoff.

Sein Fett weg bekam aber auch SPD-Sozialstaatsrat Arnold Knigge. „Nicht alle haben den Ernst der Lage erkannt“, meinte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) bei der Vorstellung des Senatsbeschlusses. Namen nannte er nicht, „Insider“ wüssten, wer gemeint ist, erklärte er auf Nachfrage.

Nicht jede „Zuwendung“ zum Beispiel an kulturelle oder soziale Einrichtungen soll im ersten Quartal 2005 pauschal um fünf Prozent gekürzt werden – die Ressorts haben Spielräume, beim einen mehr, beim anderen weniger zu kürzen. Keinen Spielraum gibt es aber bei den „Geschäftsbesorgungsverträgen“ mit allen staatlichen Gesellschaften wie BIG, HVG oder GBI: Da sollen in jedem Fall die fünf Prozent zurückgehalten werden.

Glück hat, wer rechtzeitig noch einen rechtsverbindlichen Vertrag ausgehandelt hat – wie etwa das BAW-Institut des früheren Wirtschaftsstaatsrats Frank Haller. Was unkündbar zugesagt ist, muss bezahlt werden. Nur neue Berateraufträge soll es nicht geben, es sei denn, in den Behörden steht entsprechender Sachverstand nicht zur Verfügung, hat der Senat ausdrücklich beschlossen.

Eine Ausnahme machte der Senat gestern nur für neue Lehrer: Etwa 50 frei werdende Stellen dürfen zum 1. Februar neu besetzt werden, um die Unterrichtsversorgung zu garantieren. Ansonsten gilt strikter Einstellungsstopp – mit Ausnahmen nur da, wo „Dienststellen über ein freies Stellenvolumen verfügen und die Personalbudgets um mindestens um fünf Prozent unterschreiten“.

Welche konkreten Konsequenzen die finanzpolitische Notbremse hat, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen. Viele Details seien noch unklar, meinte Finanzsenator Nußbaum. Der Senat hat sich darauf verständigt, dass die betroffenen Fachsenatoren zu den Folgen in ihren Veranwortungsbereichen keine Auskunft geben. kawe

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