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Schulbegleiter dürfen bleiben

Köln taz ■ Gute Nachricht aus dem Schulausschuss. Dort gab Sozialdezernentin Marlis Bredehorst bekannt, dass die 32 pädagogischen Schulbegleiterstellen auch künftig von der Sozialverwaltung bezahlt werden – also nicht gestrichen werden.

Schulbegleiter kümmern sich um behinderte und kranke Kinder, je nach dem, was im individuellen Fall nötig ist, erklärt Hans-Werner Neulen, stellvertretender Leiter des Kölner Schulverwaltungsamtes. Seit Jahr und Tag würden die Kosten dafür aus den Mitteln der Sozialhilfe getragen. Im letzten Sommer habe jedoch das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil zur integrativen Schule (von behinderten und nicht-behinderten Kindern) entschieden, dass solche Kosten Sache des Schulträgers, sprich: der Stadtverwaltung, sind. Damit wäre die Finanzierung der Stellen zum 31.1 eingestellt worden.

Dass es soweit nicht kommt, liegt vor allem daran, dass das Problem Kommunen in ganz NRW betrifft – und in Düsseldorf Unruhe auslöste. So wird jetzt in das neue Schulgesetz, das am 1. August in Kraft treten soll, ein Passus eingefügt, der die Kosten für pädagogische Schulbegleiter explizit den Sozialämtern aufbürdet. Neulen erleichtert: „Wir können den Eltern jetzt Entwarnung geben.“ SUG

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