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Mathe im Kaisersaal

Kenntnisreiche Klatsche: Ausschuss-Anhörung zur Volksgesetzgebung gerät zum Desaster für die CDU

Es war eine Anhörung auf bemerkenswert hohem Niveau: Kenntnisreich und hartnäckig wiesen Fragesteller bis weit in das bürgerliche Spektrum hinein am Dienstagabend bei der Anhörung des Verfassungsausschusses auf Unstimmigkeiten und Fragwürdigkeiten des Gesetzentwurfs hin, mit dem der CDU-Senat versucht, die bestehende Hamburgische Volksgesetzgebung zu verändern.

Genüsslich zerpflückte das grüne Urgestein Martin Schmidt die Senatsvorlage. Die CDU wolle das, was die Bürger selbst regeln könnten, offenbar vom Staat machen lassen, höhnte Schmidt mit Verweis auf die vorgesehene Abstimmung in den Bezirksämtern. „Sie fordern doch sonst auch immer Public-Private-Partnership, warum denn nicht auch hier?“ Sollte der Senat wirklich Volksentscheidstermine von Wahlen abkoppeln, „dann landen Sie vor dem Verfassungsgericht“, drohte Schmidt. Er sehe nur einen Ausweg: Die CDU solle ihre Vorlage alternativ zum Gesetzentwurf der Bürgerinitiative „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ dem Volk zur Abstimmung stellen.

SPD-Rechtsexperte Andreas Dressel wertete die Anhörung zwar als herbe „Klatsche“ für die CDU, warnte aber vor zu großen Hoffnungen auf den Rechtsweg: „Unser Verfassungsgericht ist nicht gerade als der Volksgesetzgebung besonders positiv gegenüberstehend bekannt.“

Mit einer mathematischen Textaufgabe erheiterte Ingo Böttcher von der Bürgerinitiative „Hamburgs Wilder Osten“ die Anwesenden. „Wenn in 20 bezirklichen Dienststellen jeweils drei Teams Abstimmungsberechtigte abfertigen“, so Böttchers Beispiel, „und ein Abstimmungsvorgang eine Minute dauert, wie viele Abstimmungsvorgänge schaffen sie dann zusammen in zehn Stunden?“ Die lapidare Antwort: 36.000. Hamburg hat über 1,2 Millionen Wahlberechtigte. Markus Jox

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