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Hells Angels wollen Hells Angels bleiben

KLAGE EINGEREICHT Kieler Rocker wehren sich gegen ihr Verbot durch das Innenministerium

Die Rocker wehren sich. Knapp drei Wochen nachdem das schleswig-holsteinische Innenministerium die Hells Angels in Kiel verboten hat, haben sie Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. „Das Schreiben ist dem Innenministerium schon zugestellt worden“, sagt Susanne Rublack, Pressesprecherin des Gerichts in Schleswig.

Wann eine mündliche Verhandlung angesetzt werden könnte, sei noch ungewiss, sagte Rublack der taz. Am Dienstag sei bisher nur die Klage eingegangen. Die Begründung müsste noch folgen, wie auch die Erwiderung des Innenministeriums.

Das Verbot der Hells Angels war das dritte Verbot eines Rockerclubs in dem Bundesland. Schon 2010 hatte das Innenministerium die Bandidos in Neumünster und die Hells Angels in Flensburg verboten. Über 300 Polizeibeamte durchsuchten damals Vereinsheime und Wohnungen von Mitgliedern. „Beide Vereine“, erklärte Innenminister Klaus Schiel (CDU) vor gut zwei Jahren, „verstoßen gegen Strafgesetze und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“ Beim letzten Verbot führte Schlie zudem an, dass der regionale Ableger der Hells Angels versuchte, seinen Machtanspruch gegenüber verfeindeten Rockerclubs durchzusetzen.

Die Klage ist nicht die erste. Auch andere verbotene Clubs wollen über den Rechtsweg ihre Verbote aufheben lassen, wohl auch um ihr Vermögen wiederzuerhalten. Solche Verfahren können sich über Monate hinziehen, sagte Rublack. AS

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