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TUI muss weiter vor Schadenersatz zittern

Berufungsprozess wegen des Terroranschlags im tunesischen Djerba geht in die nächste Runde: Das Gericht will wissen, ob der Reiseriese die Gefahr geahnt haben könnte. Ein Etappensieg für den halb verbrannten Jungen Adrian

CELLE taz ■ Es geht um Adrian Espers. Er wird sein Leben lang entstellt bleiben. Die Haut des inzwischen sechsjährigen Jungen aus dem westfälischen Bergkamen wurde bei einem islamistischen Selbstmordattentat zu 40 Prozent verbrannt. Der Terroranschlag richtete sich im April 2002 gegen die Synagoge La Ghriba auf der tunesischen Ferieninsel Djerba. Adrians Vater klagt seitdem für seinen Sohn auf Schadenersatz und eine monatliche Rente.

In einem ersten Verfahren hatte ein Gericht in Hannover die Klage von Michael Espers abgeschmettert: Terroranschläge gehörten seit dem 11. September 2001 „zum allgemeinen Lebensrisiko“. Die TUI, so das Landgericht, habe auf die Hinweise des Auswärtigen Amtes vertrauen dürfen.

Gestern errang Adrians Vater immerhin einen Etappensieg. Im Berufungsverfahren entschied das Oberlandesgericht in Celle, weitere Zeugen vernehmen zu wollen. Anstatt eines erwarteten Urteils verkündete der Richter, er wolle erst von zwei Reiseleitern der TUI wissen, ob sie nicht schon eine Woche vor dem Anschlag von Unruhen in der Nähe der Synagoge gewusst hätten. Inzwischen rät das Auswärtige Amt Tunesienreisenden „angesichts nicht auszuschließender Terrorakte zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten“. Vor gut drei Jahren war dies nicht so.

Die Verletzungen seines Sohnes und der Tod von insgesamt 22 Menschen ist für Michael Espers nicht nur ein Schlag des Schicksals. Er verklagte die TUI-Tochter 1-2-Fly auf 100.000 Euro Schmerzensgeld und 800 Euro monatlich für Pflegekosten. Und nicht nur das: Weil er das „Reisen sicherer machen will“, kündigte Espers bereits beim ersten Prozess in Hannover im Oktober 2004 an, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. Die gestrige Entscheidung des OLG könnte Auswirkungen auf die Preise von Pauschalreisen haben. In der Auftaktverhandlung in Celle hatte der Richter angeregt, einen Entschädigungsfonds für urlaubende Terroropfer einzurichten. Das würde das Reisen nur um einige Cent verteuern. Die TUI entgegnete, die Kosten der Terrorversicherung seien viel zu niedrig angesetzt.

Immerhin hat der Reiseunternehmer TUI inzwischen für alle sieben beim Djerba-Attentat verletzte Kinder eine Ausbildungsversicherung abgeschlossen. Adrian hat zudem 250.000 Euro aus einem Opferfonds der Bundesregierung und 100.000 Euro vom tunesischen Hotelverband erhalten. KAI SCHÖNEBERG

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