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Draußen vor dem Tor zur Welt

RESIDENZPFLICHT Hamburg lehnt mehr Freizügigkeit für Asylbewerber nach dem Vorbild seiner norddeutschen Nachbarländer weiter ab. SPD-Senat befürchtet Sog-Wirkung vom Land in die Stadt

SPD-Innensenator Neumann sieht keinen Grund für eine weit-gehende Lockerung

Hamburg spricht sich weiterhin gegen eine Lockerung der Residenzpflicht von Asylbewerbern aus. Zwei Anträge der FDP und der Linken, Hamburg möge sich einer Vereinbarung zwischen Niedersachsen und Bremen anschließen, will die SPD-Mehrheit in der Bürgerschaft auf der Sitzung am Donnerstagabend ablehnen. Sonst sei „eine Sogwirkung“ aus den Flächenländern in die Metropole zu befürchten, begründet Fraktionsvize Martin Schäfer den harten Kurs.

Residenzpflicht bedeutet, dass die Asylbewerber sich nur in einem bestimmten Bereich aufhalten dürfen, etwa nur in einem Landkreis. In Schleswig-Holstein ist dieser erlaubte Aufenthaltsbereich das ganze Bundesland, in Niedersachsen und Bremen beide Länder und in Hamburg nur das Stadtgebiet.

Diese geltenden Einschränkungen der Freizügigkeit würden als „Schikane der Ausländerbehörden empfunden“, heißt es in den Hamburger Anträgen. Sie führten zu „sozialen und familiären Härten“ und seien ein Hindernis bei der Jobsuche.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte bei der Bekanntgabe der Übereinkunft mit Bremen, dass sich dadurch auch der Verwaltungsaufwand verringere, der durch die Prüfung und Bescheidung von Anträgen im bisherigen Verfahren anfalle. Durch die länderübergreifende Regelung sei die „öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet“, erklärte Schünemann und lud Hamburg ein, sich zu beteiligen. Aufgrund der Nähe biete sich eine gleichlautende Vereinbarung an.

Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) allerdings lässt sich vom christdemokratischen Hardliner in Hannover ohne Gegenwehr links überholen. Er sehe keinen Grund für eine weitgehende Lockerung, erklärte ein Behördensprecher am Dienstag auf Anfrage, sondern setze weiter auf „großzügige Ausnahmeregelungen in Einzelfällen“: Im vorigen Jahr sei immerhin 463 Asylbewerbern das Überschreiten der Stadtgrenze erlaubt worden.  SVEN-MICHAEL VEIT

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