piwik no script img

Mordprozess in BerlinEx-Stasi-Mann soll 12 Jahre in Haft

Ein Ex-Stasi-Mitarbeiter soll vor 50 Jahren an einem DDR-Grenzübergang in Berlin einen Mann erschossen haben. Die Anklage fordert nun lange Haft.

Der heute 80-Jährige aus Leipzig (vorne links) und der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Berlin dpa | Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Vorwürfe bestätigt: Rund 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss am früheren DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße fordert die Anklage zwölf Jahre Haft für einen Ex-Stasi-Mitarbeiter. Der 80-Jährige aus Leipzig habe sich des heimtückischen Mordes schuldig gemacht, sagte Staatsanwältin Henrike Hillmann. Die Verteidigerin des deutschen Angeklagten forderte einen Freispruch. Es sei nicht erwiesen, dass ihr Mandant der Schütze gewesen sei.

Seit mehr als sechs Monaten läuft der Prozess vor dem Landgericht, er wird wegen seiner historischen Bedeutung aufgezeichnet. Der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka hatte bereits zu Beginn deutlich gemacht, wo die Schwierigkeit liegt: „Vieles wird auf der Bewertung von Urkunden beruhen.“ Das Gericht müsse sich ein Bild davon machen, wie verlässlich diese seien. Am 14. Oktober soll das Urteil gesprochen werden.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft erschoss der Angeklagte, damals Oberleutnant in einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit, am 29. März 1974 einen 38 Jahre alten Mann hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West. Der Angeklagte sei mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden, nachdem dieser mit einer Bombendrohung seine Ausreise habe erzwingen wollen, so die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft.

Auszeichnung nach tödlichen Schüssen

Den Auftrag habe er aufgrund seiner „Fähigkeiten und Regimetreue“ erhalten, erklärte Hillmann. Später sei er dafür von der Stasi mit dem „Kampforden in Bronze“ ausgezeichnet worden. Beleg dafür ist aus Sicht der Staatsanwältin ein vom damaligen Staatssicherheits-Minister Erich Mielke unterzeichneter Befehl. In diesem wurden insgesamt zwölf MfS-Mitarbeiter genannt, die im Kontext mit der Tötung ausgezeichnet werden sollten.

Das Schriftstück aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv hat eine zentrale Bedeutung in dem Verfahren. Erst im Jahr 2016 lieferte es einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen in dem Fall, in dem die Ermittlungen über viele Jahre nicht vorankamen. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst jedoch von einem Totschlag und nicht von Mord aus und stellte das Verfahren 2017 ein, weil die Tat in diesem Fall verjährt gewesen wäre.

Inzwischen sieht die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Hintergrund für die neue Bewertung war ein europäischer Haftbefehl gegen den Angeklagten nach beharrlichen Nachforschungen auf polnischer Seite.

Verteidigung: Nicht klar, dass Angeklagter der Schütze war

Die Verteidigerin des Ex-Stasi-Mitarbeiters mahnte, Recherchen von Historikern reichten nicht aus für eine rechtliche Bewertung. „Historiker sprechen nicht Recht im Namen des Volkes“, betonte Andrea Liebscher. Das Gericht habe sich nach Kräften bemüht, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln den Fall aufzuklären. „Ich denke, dass man alles, was nach 50 Jahren noch herauszufinden war, auch herausgefunden hat.“ Danach sei nicht ausreichend sichergestellt, dass ihr Mandant der Schütze gewesen sei. Zudem sei sie überzeugt, dass es sich um Totschlag und nicht Mord handele. Der getötete Pole habe angesichts der von ihm zuvor inszenierten Bombendrohung nicht arglos sein können.

„Ich möchte dazu keine weiteren Angaben machen“, sagte der Angeklagte selbst zum Ende des Prozesses. Er hatte sich auch im Verfahren nicht geäußert. Seine Verteidigerin hatte zu Beginn erklärt, ihr Mandant bestreite die Vorwürfe.

Die Anwälte der Nebenkläger – eine Tochter und zwei Söhne sowie eine Schwester des getöteten Polen – sind von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Czeslaw Kukuczaka sei zum Tatzeitpunkt arglos gewesen im Sinne des Rechts. „Seine Liquidierung war Mord, nicht Totschlag“, betonte Anwalt Hans-Jürgen Förster. Er beantragte kein konkretes Strafmaß im Namen seiner Mandantin. Die Tochter, die zur Zeit der Ermordung ihres Vaters gerade 18 Jahre gewesen sei, sei heute „allein an der Schuldfeststellung durch ein demokratisch legitimiertes staatliches Gericht interessiert, nicht an Strafausspruch oder gar -vollstreckung“, betonte Förster.

Sein polnischer Kollege Rajmund Niwinski empfand den Strafantrag der Staatsanwaltschaft sogar als zu hoch. „Er hat letztlich einen Befehl ausgeübt.“ Man müsse auch das Lebensalter des Angeklagten beachten. Seinen Mandanten sei es nie um ein bestimmtes Strafmaß oder Rache gegangen. „Man wollte einfach nur ein Urteil“, so Niwinski. „Die Nebenkläger sind dem Gericht, dem deutschen Staat dankbar, dass es dieses Verfahren gab.“

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • Ein politischer Prozess. Hier rächt sich der Sieger am Verlierer. Denn wer klagt eigentlich Geheimdienstler der westlichen Welt an, die nach 45 gemordet haben? Die USA und Israel hatten dabei auch keine Skrupel und wenn was herauskam, immer eine Erklärung.



    Ein interessanter Artikel dazu verlinkt.



    www.deutsches-spio...urch-geheimdienste

  • Schon die Nazis wussten, dass Mord nicht befohlen werden kann, sondern die Mörder sich letztendlich persönlich dazu entschieden hatten. Daher wurde auch der sogn. Befehlsnotstand in Prozessen gegen die Nazischweine abgeschafft.



    Das gleiche muss für die Mörder der DDR-Diktatur gelten.

  • Es gibt genügend Stasi-Schergen die nicht verurteilt wurden, die haben aber zum Glück ständig mit der Entdeckung leben müssen, das war sicher permanentes Unwohlsein.



    Wenn mal einer verurteilt wird, ist das vollkommen korrekt.