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Aktionsplan gegen MenschenhandelJährlich mehr als 400 Betroffene

Menschenhandel umfasst verschiedene Formen von Ausbeutung, etwa sexuelle Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Ampel feilt an einem Aktionsplan.

Demonstration gegen Menschenhandel in der Essener Innenstadt Foto: Dirk Friedrich/imago

Berlin taz | Betroffene von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sollen zum Thema Menschenhandel geschult werden. Und eine bundesweite Koordinierungsstelle soll eingerichtet werden: Das fordert die grüne Bundestagsfraktion in einem Positionspapier zum Thema Menschenhandel, das der taz exklusiv vorliegt.

Schon Anfang Juli hatte die Fraktion das Papier mit dem Namen „Opferschutz im Zentrum, Zwangsprostitution und Menschenhandel bekämpfen“ beschlossen. Nun soll es veröffentlicht werden. Ein Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel, auf den sich die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag geeinigt hatte, wird derzeit erarbeitet. Eine Sprecherin des federführenden Bundesfamilienministeriums von Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei das „erklärte Ziel der gesamten Bundesregierung“, dass der Aktionsplan noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde.

Menschenhandel umfasst verschiedene Formen von Ausbeutung, darunter zum Beispiel sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme. „Wir setzen uns dafür ein, die Rechte der Opfer zu stärken und die Täter konsequenter zu verfolgen“, sagte Denise Loop, Obfrau der Bundestagsfraktion der Grünen im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend, der taz.

Zehn Forderungen der Fraktion

Zehn Forderungen stellt die Fraktion deshalb auf, darunter den Ausbau von Fachberatungsstellen, generelle Aufklärung und Sensibilisierung sowie ein ausreichendes Budget für die Umsetzung der Maßnahmen.

Einen Schwerpunkt setzt das Papier zudem auf Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, also Zwangsprostitution. Laut Bundeskriminalamt werden hier jährlich mehr als 400 Betroffene gezählt. Zugleich müsse von einer deutlich höheren Dunkelziffer ausgegangen werden.

Ein großes Problem sei, heißt es im Papier, dass das Aufenthaltsrecht von Betroffenen aus Drittstaaten derzeit an ihre Aussagebereitschaft in Strafverfahren geknüpft ist – das Bleiberecht allerdings auch bei einer Aussage nicht automatisch gesichert ist. Staatsanwaltschaften würden Aussagen oft als unzureichend einstufen, sodass Betroffene sich und ihren Aufenthalt in Deutschland durch ihre Aussagen womöglich eher gefährdeten.

Schutzversprechen als wichtigste Forderung

„Der Schutz der Betroffenen kann uns nur gelingen, wenn wir ihnen einen Ausweg aus dem kriminellen Umfeld bieten“, so Loop. Die wichtigste Forderung der Grünen sei deshalb ein Schutzversprechen unabhängig von der Aussagebereitschaft der Opfer.

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