Folgen der Wahl in Venezuela: Botschaftsflüchtlinge im Dunkeln

Venezuela schließt die argentinische Botschaft in Caracas. Wie es mit den Oppositionellen weitergeht, die dort Asyl gefunden haben, ist ungewiss.

Protest in Buenos Aires gegen Maduro mit einem Plakat das sein Gesicht als Strichzeichnung in einem Stopschild zeigt

Protest gegen den venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro in Buenos Aires am 30. Juli Foto: Esteban Osorio/imago

BUENOS AIRES taz | Brasilien übernimmt ab Donnerstag Argentiniens Vertretung in der venezolanischen Hauptstadt Caracas. Die brasilianische Regierung kommt damit einer Bitte Argentiniens nach, das seine Botschaft in Caracas schließen musste. Damit ist der Verbleib von sechs venezolanischen Asylbewerbern im Botschaftsgebäude weiter ungewiss.

Am Montag hatte Staatschef Nicolás Maduro Argentinien aufgefordert, sein gesamtes Botschaftspersonal innerhalb von 72 Stunden abzuziehen, nachdem sich die Regierung von Javier Milei geweigert hatte, das offizielle Ergebnis der Präsidentschaftswahl vom Sonntag anzuerkennen.

Das Ultimatum hatte hektische Bemühungen ausgelöst, eine Lösung für die sechs Ve­ne­zo­la­ne­r*in­nen zu finden, die im März in die Botschaft geflüchtet waren. Die zwei Frauen und vier Männer sind Mit­ar­bei­te­r*in­nen von Oppositionsführerin María Corina Machado.

Unter ihnen ist Machados ehemalige Wahlkampfmanagerin Magalli Meda, die kurzzeitig als eine der möglichen Er­satz­kan­di­da­t*in­nen bei der Präsidentschaftswahl im Gespräch war, sowie Pedro Urruchurtu, der internationale Koordinator von Machados Partei Vente Venezuela.

Die sechs werden seit dem 20. März von der venezolanischen Staatsanwaltschaft per Haftbefehl wegen versuchter Destabilisierung des Landes gesucht. Die Haftbefehle wurden einen Tag vor Beginn der Einschreibefrist der Kan­di­da­t*in­nen für die Präsidentschaftswahl ausgestellt.

Strom gekappt, Polizei vor dem Botschaftsgebäude

Nach ihrer Flucht in die argentinische Botschaft in Caracas beantragten sie Asyl. Ende März bestätigte die Regierung in Buenos Aires den Aufenthalt der sechs Personen in ihrer Botschaft auf der Grundlage des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Seitdem hatte sie sich erfolglos um freies Geleit für eine Ausreise der sechs bemüht.

Nach dem Ultimatum berief sie sich auf Artikel 19 der 1954 in Caracas unterzeichneten Interamerikanischen Asylkonvention, wonach im Fall eines Abbruchs der Beziehungen zwischen zwei Staaten der diplomatische Vertreter, der das Asyl gewährt, mit den Asylbewerbern ausreisen darf. Noch am Mittwoch hatte Argentiniens Außenministerin Diana Mondino die gemeinsame Ausreise von Diplomaten und Asylbewerbern verlangt.

Am Dienstagabend wurde die Stromversorgung der Botschaft gekappt und seit Mittwochmorgen bezogen venezolanische Polizisten Posten vor dem Gebäude. Am Donnerstag verließen der argentinische Geschäftsträger Andrés Mangiarotti und 13 weitere Beamte und Familienangehörige Venezuela schließlich ohne die sechs Asylbewerber*innen.

Neben Argentinien wurden auch Chile, Costa Rica, Peru, Panama, die Dominikanische Republik und Uruguay aufgefordert, ihre Botschaften zu schließen und ihr diplomatisches Personal zurückzurufen. Zugleich kündigte das Regime in Caracas die Schließung seiner Botschaften in den sieben Ländern an.

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