Urteil zu Rücknahmepflicht: Aldi Nord muss Schrott sammeln

Supermärkte verstoßen immer wieder gegen die Rücknahmepflicht von Elektroschrott. Die Deutsche Umwelthilfe hat nun erneut vor Gericht gesiegt.

Elektrogeräte - ein Rasierer und eine elektrische Zahnbürste liegen in einer Box

Geschäfte ab einer bestimmten Verkaufsfläche, müssen elektronische Altgeräte annehmen Foto: Hendrik Schmidt/dpa

BERLIN taz | Ein Landgericht in Köln hat Aldi Nord dazu verurteilt, alte Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Im Vorfeld der Klage hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Reihe von Rückgabetests in deutschen Supermärkten durchgeführt. Eine Filiale von Aldi Nord hatte die Rücknahme alter Elektrogeräte verweigert.

Die Deutsche Umwelthilfe bestätigt der taz, dass sich der Discounter daraufhin weigerte, die festgestellten Verstöße abzustellen und künftig auszuschließen. Dies veranlasste die DUH zur Klage.

Vor Gericht sagte eine Aldi-Mitarbeiterin aus, dass sie nichts von einer gesetzlichen Rücknahmepflicht gewusst und deswegen die Elektrogeräte nicht angenommen habe. Geschäfte ab einer bestimmten Verkaufsfläche, die Elektrogeräte anbieten, sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, elektronische Altgeräte anzunehmen und seine Mit­ar­bei­te­r*in­nen entsprechend zu schulen. Kommt es künftig zu abermaligen Verstößen, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Grundlage der Klage sind die vor zwei Jahren eingeführten Änderungen am Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Seit 2022 sind Lebensmittelgeschäfte, Discounter und Drogerien gesetzlich dazu verpflichtet, elektrische Altgeräte anzunehmen und entsprechend zu entsorgen. Voraussetzung ist, dass die Händler mehrmals im Jahr Elektrogeräte in ihr Sortiment aufnehmen und ihre Ware auf einer Fläche von mindestens 800 Quadratmetern verkaufen.

Verstöße kommen immer wieder vor

In der Theorie schafft das Gesetz dadurch 25.000 zusätzliche Rückgabestellen und soll die Entsorgung von Elektroschrott erleichtern. Doch laut DUH sieht die Realität anders aus: In ihren Tests hat die Hälfte der Supermärkte die Elektrogeräte nicht zurückgenommen.

Die Klage gegen Aldi Nord ist nicht die erste ihrer Art: Bereits letztes Jahr hatte die DUH die Supermarktketten Rewe und Norma erfolgreich verklagt. „Solange die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden nicht konsequent kontrollieren, werden wir weiter Tests durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen“, rechtfertigt Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die erneute Klage.

In der Regel enthalten Elektrogeräte nicht nur wertvolle Metalle, die Unternehmen fast zu hundert Prozent aus dem Ausland importieren müssen, sondern auch viele Schadstoffe wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und entzündbare Akkus. Um diese anthropogene Rohstoffquelle zu sichern und um zu verhindern, dass die Schadstoffe in den herkömmlichen Müllanlagen landen, schreibt die Europäische Union eine Sammelquote von 65 Prozent für Elektroschrott vor.

Deutschland ist jedoch weit davon entfernt, diese Quote zu erfüllen und rückt seit einigen Jahren stetig vom gesetzlichen Mindestziel ab. Lag die Elektroschrott-Sammelquote 2018 noch bei 43,1 Prozent, sank sie im Jahr 2021 auf 36,6 Prozent, bevor sie dann 2022 – mit 32 Prozent – ihren bisherigen Tiefpunkt erreichte. Dabei ist die absolute Zahl der eingesammelten Geräte in den vergangenen zehn Jahren zwar leicht angestiegen oder hat stagniert, die Menge der verkauften Geräte hat sich aber von 1,6 Millionen Geräten im Jahr 2011 auf über 3 Millionen Geräte 2021 fast verdoppelt.

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