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hartz-ärgerDer Hickhack geht weiter

Es ist eine der größten Ungerechtigkeiten von Hartz IV: Wer jahrelang gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, rutscht nach kurzer Arbeitslosigkeit auf Sozialhilfeniveau – und bekommt gar nichts, wenn sein Partner einen halbwegs auskömmlichen Job hat. Schon nach einem Jahr kann somit das gemeinsame Einkommen rapide sinken. Das Berliner Sozialgericht hat diese Praxis jetzt prinzipiell bestätigt.

KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER

Demnach darf das Arbeitsamt das Einkommen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft beim Arbeitslosengeld II anrechnen. Dieses Vorgehen verstößt nach Ansicht der Richter nicht gegen Verfassungsrecht – entscheidend sei das Bestehen einer tatsächlichen Lebensgemeinschaft. Die Sozialgerichte Saarbrücken und Düsseldorf hatten in ähnlichen Fällen allerdings für die Betroffenen entschieden.

In der juristischen Auseinandersetzung um Hartz IV ist also das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch nicht in der politischen, wie sich im Bundestagswahlkampf andeutet. Sogar die CDU – neben SPD, FDP und Grünen vehemente Hartz-Befürworterin – regt jetzt leichte Verbesserungen an.

Dass sich die Betroffenen, ihre Familien und Freunde davon beeindrucken lassen, bleibt jedoch zweifelhaft. Viele müssen nämlich nicht nur Einbußen hinnehmen, sondern den Arbeitslosengeld-II-Antrag schon zum zweiten Mal ausfüllen. Viele werden dies als Schikane empfinden. Die Wahlkämpfer von WASG und PDS können sich schon die Hände reiben.

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