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Woher kommt der Honig?

In dieser und ähnlicher Frage soll ein neues EU-Gesetz helfen

Die EU-Staaten haben neue Regeln zur Kennzeichnung und Herstellung von Honig, Säften, Konfitüren und Trockenmilch beschlossen. Ziel sei es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Inhalte und Herkunft der Lebensmittel aufzuklären und Betrug zu verringern, teilten die EU-Staaten am Montag mit. Die neuen Regeln sollen spätestens zum Sommer 2026 angewendet werden.

Bei Honigmischungen müssen demzufolge künftig die Herkunftsländer und ihr jeweiliger Anteil angegeben werden. Dabei können die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob in ihrem Hoheitsgebiet nur die vier größten Anteile angegeben werden müssen, wenn diese zusammen mehr als die Hälfte der Mischung ausmachen. Mit Blick auf die steigende Nachfrage nach zuckerreduzierten Getränken soll auch die Kennzeichnung von Fruchtsäften eindeutiger werden. So können Säfte drei neuen Kategorien zugeordnet werden: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Um als zuckerreduziert zu gelten, sollte der Zuckergehalt mindestens 30 Prozent geringer sein als bei herkömmlichem Fruchtsaft.

Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sei nicht bewusst, dass ein Fruchtsaft – anders als ein Nektar – keinen zugesetzten Zucker enthalten dürfe, so der Europäische Rat zu der Verabschiedung. Die neue Norm sehe daher auch vor, dass die Angabe „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker“ auf dem Etikett genutzt werden könne. Darüber hinaus sei festgelegt worden, dass für ein Kilogramm Konfitüre künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssten. Dem Beschluss zufolge müssen es bei „Konfitüren extra“ 500 Gramm sein. (dpa)

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