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Fonds für Opfer sexualisierter GewaltWie lange noch, Frau Paus?

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

Beim Fonds Sexueller Missbrauch klafft ein riesiges Finanzloch – nun droht die Abwicklung. Das Familienministerium weist jede Schuld von sich.

Familienministerin Lisa Paus am Mittwoch im Bundestag Foto: Liesa Johannssen/reuters

H eute auf den Tag genau vor einem Jahr würdigte Familienministerin Lisa Paus den Fonds Sexueller ­Missbrauch (FSM). Zumindest sagte sie am 16. Mai 2023 Sätze wie diese: „Kinder und Jugendliche erleben leider immer wieder, dass Erwachsene ihr ­Vertrauen missbrauchen. Wer in jungen Jahren sexuelle Gewalt erfahren hat, leidet oft sein ­Leben lang an den Folgen. Das sind keine Einzelfälle. ­Unsere Verantwortung ist es, konsequent gegen sexuelle Gewalt vorzugehen, umfassende Prävention zu betreiben und vor allem den Betroffenen wirksam zu helfen.“ Auf der Homepage des ­Familienministeriums kann man das nachlesen. Die Grünen-Politikerin geht noch weiter, sie macht den Betroffenen von sexuellem ­Missbrauch ein großes Versprechen: „Sie können auch in Zukunft auf den Fonds zählen.“

Doch diese Sätze könnten der Ministerin mittlerweile als Unwahrheit ausgelegt werden. Denn momentan deutet alles darauf hin, dass der Fonds nicht weitergeführt wird. So jedenfalls lässt sich der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofs lesen: „Das BMFSFJ (Bundesfamilienministerium, d.R.) verstößt seit Jahren bei der Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich gegen gesetzliche Vorschriften. Der Fonds hat zudem jetzt schon eine Finanzierungslücke von mehr als 53 Mio. Euro.“ Der Bundesrechnungshof (BRH) kommt zu dem logischen Schluss: Der Fonds muss abgewickelt werden, und zwar zügig.

Das wäre dramatisch. Denn all jene Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt erfahren und sich seit 2010 nach dem Aufdecken massenhafter Missbrauchsfälle in Kirchen, Heimen, Sportvereinen darauf verlassen haben, dass ihnen wenigstens als Erwachsenen geholfen wird, setzen in den Fonds große Hoffnung. Rund 28.000 Betroffene haben in den vergangenen elf Jahren, seit der Fonds eingerichtet wurde, einen Antrag auf finanzielle Hilfen gestellt, für Therapien, Bildungsmaßnahmen, Mobilitäts­hilfen. Manche Betroffene bekamen und bekommen einige hundert Euro, andere bis zu mehrere tausend Euro. Insgesamt hat der Fonds laut Paus-Ministerium bis heute 147 Millionen Euro gezahlt, jeden Monat melden sich weitere Betroffene.

Lockeres Verhältnis zum Geld

Doch mittlerweile dürften viele Anträge unbeachtet auf einem Stapel liegen, andere zwar begutachtet worden sein, aber unbeantwortet bleiben. Denn es ist laut Bundesrechnungshof nicht nur kein Geld mehr da, sondern es klafft dieses riesige Finanzloch. Zudem fordert Finanzminister Christian Lindner für den kommenden Haushalt zwar von allen Ministerien straffere Budgets, aber die öffentlichen Kämpfe zwischen der Grünen Paus und dem FDP-Mann Lindner bei der Kindergrundsicherung sind nicht zugunsten der Familien­ministerin ausgegangen. Wie soll bei diesem Kräfteverhältnis ausgerechnet der finanzgeplagte Fonds, der unberechtigterweise politisch unter Radar flog, weitergeführt werden?

Das Familienministerium scheint ein etwas lockeres Verhältnis zum Geld zu haben. Die monetäre Lücke beim Fonds begründet es jedenfalls so: „Antragstellende nehmen die bewilligten Leistungen oftmals mit zeitlicher Verzögerung und über einen längeren Zeitraum, auch mehrere Jahre, in Anspruch. Dadurch ist es möglich, mehr Bewilligungen auszusprechen, als aktuell Geldmittel im Fonds vorhanden sind.“ Paus’ Haus verweist darauf, dass es sich dabei um „Vorgänge und Absprachen handelt, die in der vorherigen Wahlperiode stattgefunden haben“. Das mag sein, aber Betroffene können sich eben nur an die amtierende Mi­nis­te­rin wenden.

Auf Protest einstellen

Was die Betroffenen indes nicht wissen (können): Aufgrund der prekären Lage hatte die Regierungskoalition offenbar schon vor einiger Zeit beschlossen, den Fonds einzustellen – nachdem der Bundesrechnungshof bereits 2022 und 2023 die „Haushalts- und Wirtschaftsführung des Fonds“ bemängelt hatte. Das sei in den Akten des Familienministeriums hinterlegt, das Ministerium habe zudem „ein Konzept zur Abwicklung des Fonds“ zugesagt. Das bestreitet das Familienministerium und versichert: „Eine Einstellung des FSM ist nicht vereinbart worden.“ Eher werde „über die Fortführung des FSM im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatungen gesprochen“. Was ist also los im Hause Paus?

Nun sollte niemand die Betroffenen für eine untätige Masse halten, im Gegenteil, zumindest das Familienministerium darf sich wohl auf ihren Protest einstellen. Und der könnte heftiger als bisher ausfallen. Ingo Fock, seit 20 Jahren Vorsitzender des Vereins „gegen missbrauch“, jedenfalls ist wütend: „Die Einstellung des Fonds Sexueller Missbrauch ist eine Sparmaßnahme der Regierungskoalition auf dem Rücken von Betroffen von sexuellem Kindesmissbrauch. Erschreckend ist zudem, dass das Familienministerium offenbar die eigene Aktenlage nicht zu kennen scheint oder dies nicht zugeben möchte.“

Fock kennt sich zudem bestens beim Opferentschädigungsgesetz (OEG) aus. Er weiß, dass das Gesetz gut gedacht ist, nämlich dass der Staat Opfer nach einer Gewalttat – Überfälle, Missbrauch, Terroranschläge – entschädigt, wenn er sie schon vor den Taten nicht schützen konnte. Er weiß aber auch, wie kompliziert, zermürbend, langwierig ein solcher Prozess ist. Jedes Detail der Tat muss wiedergegeben, ärztliche Atteste müssen vorgelegt werden. Für Betroffene sexueller Gewalt in der Kindheit ist das zum Teil traumatisierend, viele verzichten daher auf einen OEG-Antrag und hatten große Hoffnung in den Fonds gesetzt. Ohnehin werden rund 60 Prozent der OEG-Anträge abgelehnt.

Egal, wie die Zukunft des Fonds aussieht – das Vertrauen der Betroffenen hat das Familienministerium verspielt

Wie auch immer die Zukunft des Fonds aussieht – das Vertrauen der Betroffenen dürfte das Familienministerium verspielt haben. Der Bundesrechnungshof indes rät dem Paus-Ministerium, „die Rechtsverstöße unverzüglich zu beenden“, und fordert, „haftungs- und disziplinarrechtliche Konsequenzen zu prüfen“.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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9 Kommentare

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  • >"wir glauben dem vermeintlichen Opfer unbesehen" - das ist meiner Meinung nach äußerst fragwürdig.<

    Die Leitlinien des Fonds Sexueller Missbrauch sehen eine Prüfung der Plausibilität der Angaben, die in den Anträgen gemacht werden, vor www.fonds-missbrau.../Leitlinie_FSM.pdf, In Zweifelsfällen werden die Anträge anonymisiert und einem Gremium zur Bewertung vorgelegt. Das multiprofessionelle Gremium, dem auch zwei Betroffene angehören, kann Rückfragen an die AntragstellerInnen oder deren HelferInnen schicken.



    Allerdings ist das selten nötig, denn in den meisten Fällen werden den Anträgen ärztlich-therapeutische Berichte oder manchmal auch Gerichtsurteile beigelegt.

    Auf einer Fachveranstaltung zum OEG sagte mir eine Mitarbeiterin eines Landesversorgungsamtes, sie halte das für gut, denn sie müsse meist allein entscheiden.

    Der Fonds Sexueller Missbrauch ist niederschwellig konzipiert, weil er die gesetzlichen Regelleistungen ergänzende Hilfen gewährt. Es gilt immer das Prinzip der Nachrangigkeit (Subsidiarität). Besonderer Wert wird bei der Prüfung der Anträge auf die Plausibilität der angegebenen Missbrauchsfolgen gelegt und darauf, dass die AntragstellerInnen darlegen, inwieweit die Sachleistungen geeignet sind, die Missbrauchsfolgen zu lindern oder sogar zu beheben.

    So kann in absoluten Ausnahmefällen auch die Anschaffung eines KfZ unterstützt werden. Z.B. wenn AntragstellerInnen aufgrund der sich aus ihren Missbrauchsfolgen ergebenen schwierigen Lebenslage ein Auto benötigen.

    Ich habe als Betroffene sexuellen Missbrauchs im Ehrenamt geholfen, den FSM mit aufzubauen und war bis Ende 2021 Mitglied eines der Gremien der Clearingstelle, also dort, wo über schwierige Fälle und über Grundsätzliches beraten wurde. Außerdem bin ich Co-Sprecherin des Fonds-Betroffenenbeirates.

    Ihre Fragen beantworte ich gern, über Anregungen für die Fortführung freue ich mich.

    Mit freundlichen Grüßen,



    Angelika Oetken

  • Hier liegt Frau Schmollack falsch.

    Es wäre aus bürokratischen und rechtsstaatlichen Gründen ein Fortschritt, wenn dieser Fonds abgeschafft werden würde.

    Ich arbeite in der Versorgungsverwaltung und gewähre Leistungen für Gewaltopfer.

    Das Opferentschädigungsgesetz gibt es seit dem Jahreswechsel nicht mehr.



    Es wurde abgelöst durch das neue SGB XIV. Die monatlichen Geldleistungen für anerkannte Gewaltopfer wurden dabei massiv erhöht.



    Für zusätzliche Teilhabeleistungen wurden die Vermögens- und Einkommensgrenzen erhöht oder ganz gestrichen.

    Das Anerkennungsverfahren nach dem OEG / SGB XIV ist deutlich freier als ein Strafverfahren.



    Es werden Fälle anerkannt, ohne das ein Strafverfahren stattgefunden haben muß und ein Urteil gefällt worden ist. Bei lange zurückliegenden Fällen reicht z.B. auch ein Glaubwürdigkeitsgutachten.

    Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist es aber unabdingbar, daß in einem formellen Verfahren irgendwie objektiv festgestellt werden muß, daß eine Gewalttat stattgefunden hat.



    Wer Leistungen von der Gesellschaft erwartet, sollte auch darlegen, warum.

    Der Fonds handelte nach dem Prinzip:



    "wir glauben dem vermeintlichen Opfer unbesehen" - das ist meiner Meinung nach äußerst fragwürdig.



    Der Fonds bezahlt Wünsche der Antragsteller, die in keinem Zusammenhang zu Tat und den Schädigungsfolgen stehen.



    Ich weiß von einem Fall, da hat der Fonds einer Frau - anerkanntes Opfer einer sexuellen Gewalttat - ohne weitere Prüfung ein Auto finanziert.



    Eine andere Frau erhielt ein Laufband und ein Klavier.

    Da wäre es ehrlicher, die Leute erhielten nicht konkrete Gegenstände oder Dienstleistungen, sondern einfach einen Pauschalbetrag durch den Fonds.

    Ich bin aber dafür, daß der Fonds ganz abgeschafft und die Entschädigungsverwaltung mit mehr Personal ausgestattet wird.

    Seit der Gesetzesreform haben wir viele neue Aufgaben und Fälle und ächzen! Damit hilft man den Gewaltopfern tatsächlich.

    • @megatherium:

      Ist ja eigenartig, wenn die Versorgungsämter ihre Arbeit richtig machen würden, hätte es keinen Fond geben müssen. Ich bin in der Klage gegen das Land BaWü, weil es mir nicht gewährt wurde, Zeugen nicht angeschrieben oder überhaupt irgendwelche Anstalten gemacht wurden, um den Sachverhalt zu klären. Das mussten ich und meine Anwältin machen und selbst dann wurden die Aussagen nicht berücksichtigt! Ich bin übrigens kein Einzelfall aber das wissen sie wahrscheinlich schon, wenn sie die passenden Statistiken kennen. Darum ist der Fond eine gute Alternative für alle, die sich dem unwürdigen Verfahren des OEGs nicht stellen wollen aber trotzdem Hilfe brauchen, ohne sich nackt bis aufs Fleisch zu machen!

    • @megatherium:

      Das neue 'OEG' ist ein Witz und immer noch extrem retraumatisierend. Mir wurde mein gesamtes Leben zerstört. Laut OEG bin ich aber schon so geboren. Hilfe? Fehlanzeige... Dank des Fonds allerdings habe ich eine sehr wertvolle Assistenzhündin, die es mir ermöglicht, wieder das Haus zu verlassen.

      Es gibt lauter solche Beispiele. Dementsprechend wichtig ist der Fonds. Für Betroffene ist ihr Kommentar ein Schlag ins Gesicht

    • @megatherium:

      Die Neuaufstellung der staatlichen Opferentschädigung war ein wichtiger Schritt, der im Abschlussbericht des Runder Tisch Kindesmissbrauch gefordert worden ist. Inwieweit das neue Verfahren für Opfer sexuellen Missbrauchs besser stellt als das alte, wird sich erst in ein paar Jahren in Rückschau zeigen. In den meisten Fällen wird die Begutachtung der Glaubhaftigkeit weiterhin eine große Hürde darstellen. Dazu: beauftragte-missbr...tsbegutachtung.pdf

      Es gibt Gruppen von Missbrauchsopfern, die euch weiterhin Ergänzende Hilfen benötigen werden. Infos: spiegelstelle.de/beitrag?id=54 Leider hat es das BMFSFJ 2016 versäumt, den damals auslaufenden FSM durch eine Bundesstiftung abzulösen. Das rächt sich jetzt.

  • 6G
    608196 (Profil gelöscht)

    Mich wundert, dass sich Politiker aller Parteien wundern, weil zunehmend Bürgerinnen aus allen Milieus und politischen Präferenzen einen Furor gegen die Bundespolitik entwickeln.



    Hört man sich im Land um, wird man immer wieder auf Begriffe wie Leistungsgesellschaft, Rechtsstaat, freiheitlich demokratische Grundordnung stossen.



    Worthülsen.



    Leistung bringen in diesem Staat meist nur Diejenigen, die politisch eine schwache Lobby haben. Weder in der Verwaltung, noch in der Bundespolitik kann ich eine solche Hingabe an die Solidargemeinschaft feststellen. Noch so eine Worthülse, ich weiss. Deshalb ja. Solidarisch sollen immer die Anderen sein.



    Diätenerhöhung die 148. Dieses Jahr über 600 € pro BTA/ Monat.



    Dafür soll im Sozialen gespart werden.



    Subventionen an Konzerne laufen weiter, Dienstwagenprivileg läuft weiter, CumEx Und CumCum sowie Nachfolger laufen weiter, etc.



    Rechtsstaatlich ist alles was sich in die eigene Agenda einpflegt. Ansonsten soll doch geklagt werden.



    Dann haben Gerichte, weil man sich eben nicht rechtsstaatlich konform verhält keine Zeit Gesetzesnovellen umzusetzen oder Prozesse dauern länger, als die Verjährungsfristen es hergäben.



    Die freiheitlich demokratische Grundordnung scheint einzuschliessen, das Reiche aus Staatsvermögen reicher gemacht werden und Arme ärmer.



    Oder das man Alkoholexzesse inmitten Kinderscharen feiert, aber der Joint dort hundert Meter muss.



    Bei 70000 Toten direkt durch Alkohol/ Jahr und 0 Toten bei Cannabis.



    Nun werden also auch die Existenzen der Opfer sexualisierter



    Gewalt zur Disposition gestellt.



    Tiefer kann man als Regierung dann kaum noch sinken.



    Mich wundert....das nicht bereits viel mehr Leute regelmässig die Plätze und Strassen fluten, angesichts der Abgehobenheit, Unverschämtheit und Rücksichtslosigkeit der Bundespolitik.



    Wenn auch die Union es über Jahrzehnte an die Wand gefahren hat und weiter mit Ignoranz und Arroganz glänzt, ist es höchste Zeit Das zu ändern, geschätzte Ampel.



    Leistungsgesellschaft, gell?!

  • Wie kann es sein, dass die Ministerin genau vor einem Jahr ein solches Statement abgibt, während unlängst konkrete Planungen zur Abwicklung laufen?

    Und wie kann es sein, dass es einen solchen Fonds überhaupt (noch) gibt, während das OEG genau die gleiche Zielsetzung hat? Was soll diese Doppelstruktur?

    Und wenn es die vom Bundesrechnungshof angemahnten Rechtsverstöße tatsächlich gegeben haben sollte, wie wäre es mit einem Untersuchungsausschuß?

    • @DiMa:

      Der Runde Tisch Kindesmissbrauch hatte in seinem Abschlussbericht ein Ergänzendes Hilfesystem gefordert, weil die staatlichen und die institutionellen Entschädigungen für Missbrauchsopfer eine besonders große Hürde darstellen. Das gilt leider jetzt, 13 Jahre später, immer noch. Inwieweit das Neue Soziale Entschädigungsrecht Missbrauchsbetroffenen in der Praxis Verbesserungen bietet, wird erst die Zukunft zeigen.



      Was es bedeutet, als Missbrauchsopfer staatliche Entschädigung zu beantragen, verdeutlichen zahlreiche Abhandlungen, die Sie im Netz finden. Bsp.: www.gegen-missbrau...chaedigung/fragen/

  • Das Verkehrsministerium war lange Zeit Spitzenreiter in Inkompetenz und Versagen.



    Das hat jetzt ein anderes Ministerium inne. Nein, ich schreib es anders. Es wurde von einem anderen Ministerium überholt.