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Neuer Elbtunnel kann kommen

Bundesverwaltungsgericht weist letztinstanzlich Klage gegen die Elbquerung der A20 ab. Weitere Verfahren anhängig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag drei Klagen gegen den geplanten Bau eines neuen Elbtunnels bei Glückstadt zurückgewiesen. Das betreffe sowohl die Klage des Betreibers der Elbfähre zwischen Wischhafen und Glückstadt als auch die Einwendungen der Umweltverbände Nabu und BUND, erklärte ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums.

Minister Claus Ruhe Madsen (CDU) und die Projektverantwortlichen der Infrastrukturgesellschaft Deges reagierten erfreut auf die Entscheidung, die allerdings nur den schleswig-holsteinischen Teil der geplanten Elbquerung betrifft. „Der Tunnel ist das Herzstück der A20, weil er Niedersachsen mit Schleswig-Holstein verbindet und beide Länder wirtschaftlich, touristisch und kulturell noch enger verbinden wird“, sagte Madsen. Die Entscheidung des Bundesgerichts ist unanfechtbar.

Das Unternehmen FRS Elbfähre wollte mit dem Klageverfahren lediglich Schadenersatzansprüche sichern. „Wir sind zufrieden mit dem Ergebnis, da wir unsere Rechtsansprüche aufrechterhalten haben mit dieser Klage“, sagte der Geschäftsführer des Unternehmens, Tim Kunstmann. „Wir mussten rechtlich alle Schritte gehen, das haben wir damit getan.“ Das Autobahnprojekt sei zwar für die Elbfähre absolut existenzgefährdend, nicht aber für die FRS-Gruppe insgesamt, die zahlreiche Fährlinien in Deutschland und anderen Ländern betreibt, darunter die Syltfähre und den Helgoland-Katamaran „Halunder Jet“.

Den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss für den Elbtunnel hatte das Bundesverwaltungsgericht 2016 wegen mangelhafter Beteiligung der Öffentlichkeit für rechtswidrig erklärt. Zugleich war eine Klage des damaligen Fährbetreibers abgewiesen worden. Dann erging Anfang 2023 ein Planänderungsbeschluss, gegen den erneut geklagt wurde.

Seit mehr als zehn Jahren endet die in Mecklenburg-Vorpommern beginnende Küstenautobahn östlich von Bad Segeberg. 2013 stoppte das Bundesverwaltungsgericht den Weiterbau. Die Richter sahen den Fledermausschutz nicht ausreichend beachtet. Die Segeberger Kalkberghöhlen gelten als größtes Fledermaus-Überwinterungsquartier Deutschlands.

Verkehrsminister Madsen hofft, dass nun die Verfahren zu den angrenzenden A20-Abschnitten auf beiden Seiten der Elbe zügig zum Abschluss gebracht werden. Erst dann können die Bauarbeiten beginnen. Die A20 soll als Nord-West-Umfahrung Hamburgs bis zur A26 beim niedersächsischen Drochtersen weitergeführt werden. (dpa)

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