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Kulturzentrum gegen „Tagesspiegel“„Wichtiger Sieg gegen Diffamierung“

Das Berliner Kulturzentrum Oyoun meldet, es habe gegen den „Tagesspiegel“ eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Zeitung sagt, sie wisse von nichts.

Das Kulturzentrum Oyoun in Berlin-Neukölln Foto: Nat Gass/oyoun

Laut einer Pressemitteilung des Kulturzentrums Oyoun vom 25. 03. 2024 erwirkte dieses vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Tagesspiegel. Der Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren liegt der taz vor.

Das Kulturzentrum klagte gegen drei Äußerungen, die am 20. 02. 2024 im Newsletter „Checkpoint“ des Tagesspiegels erschienen. Darin schreiben Tagesspiegel-Chefredakteur Lorenz Maroldt und Redakteurin Lotte Buschenhagen, das Kulturzentrum sei in der Vergangenheit durch „antisemitische Vorfälle“ aufgefallen.

Des Weiteren geht es um die Äußerung, Oyoun sei aufgrund familiärer Beziehungen vom Kultursenat bevorzugt geworden, sowie dass Oyoun „wahrscheinlich“ auf einer schwarzen Liste pro-palästinensischer Kulturvereine stehe. Laut der Pressemitteilung des Kulturzentrums habe das Gericht dem Tagesspiegel die Wiederholung dieser Behauptungen nun untersagt. Das Oyoun spricht von einem „wichtigen Sieg gegen Diffamierung“.

Auf die Frage, wie die Redaktion die einstweilige Verfügung bewerte, antwortete die Pressestelle des Tagesspiegels: „Ein Beschluss liegt uns noch nicht vor, so dass wir diesen auch nicht kommentieren können.“ Stand Mittwoch, 27. März ist der betreffende Text noch auf der Website des Tagesspiegels zu finden. Bei solchen Verfahren ist es üblicherweise möglich, in Berufung zu gehen.

Trauerfeier nach dem 7. Oktober

Die Pressestelle des Landgerichts Berlin äußerte auf Anfrage, sie könne erst die Presse informieren, „wenn beide Seiten Kenntnis von einer gerichtlichen Entscheidung haben.“

Das Neuköllner Kulturzentrum Oyoun, das sich als „Zuhause für queer*feministische, migrantische und dekoloniale Perspektiven“ sieht, sah sich in der Vergangenheit Kritik ausgesetzt. Dabei ging es unter anderem darum, dass Oyoun der Gruppe „Jüdische Stimme“ am 04. 11. 2023 ihre Räumlichkeiten für eine Trauerfeier im Nachgang des 7. Oktobers zur Verfügung gestellt hatte.

Der Kultursenat Berlin hatte Oyoun dazu aufgefordert, die Veranstaltung abzusagen. Dem kam die Kultureinrichtung nicht nach.

Am 20. 11. 2023 kündigte der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) an, die staatliche Förderung für Oyoun zum Ende des Jahres 2023 auslaufen zu lassen. Daraufhin startete das Kulturzentrum eine Crowdfunding-Kampagne, auch juristisch geht Oyoun gegen diese Entscheidung vor. Der Fall hat international für Aufsehen gesorgt.

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