Bundesratsvotum zu Cannabis: Grüne sauer auf Woidke
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) stimmte anders als abgesprochen ab. Der rot-schwarz-grüne Koalitionsvertrag sah bei Dissens Enthaltung vor.
Berlin/Potsdam taz | Die Brandenburger Grünen zeigen sich äußerst verärgert über das Abstimmverhalten von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag in der Bundesratsdebatte zur Cannabislegalisierung. Woidke hatte gegen den Willen seines grünen Koalitionspartners für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Bei Uneinigkeit im rot-schwarz-grünen Bündnis ist aber im Koalitionsvertrag eine Enthaltung festgeschrieben. Auswirkungen auf das Cannabisgesetz hatte das nicht, weil es zu wenig Jastimmen für den Ausschuss gab. Das Land Berlin enthielt sich wegen unterschiedlicher Haltungen im Senat, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Vor der Bundesratssitzung hatten CDU/CSU-regierte Länder darauf gedrängt, das vom Bundestag am 23. Februar beschlossene Gesetz im Vermittlungsausschuss zu stoppen. Dort sollte es nach Hoffnung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) nie wieder rauskommen. Auch er stimmte im Bundesrat mit Ja. Gleichfalls anwesende Minister seiner Koalitionspartner SPD und Grüne widersprachen aber, wodurch sein Votum ungültig wurde.
„Dietmar Woidke hat heute doppelt verloren“, sagte der brandenburgische Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke. Er habe weder eine Mehrheit gefunden, noch sei er seiner Verantwortung als Chef einer Koalitionsregierung gerecht geworden. Künftig wollen die Grünen auch so reagieren können wie ihre sächsischen Parteifreunde: „Wir werden durch Anwesenheit unser grünen Minister*innen im Bundesrat sicherstellen, dass getroffene Vereinbarungen eingehalten werden.“
Aus Sicht Raschkes ist „ein großer Vertrauensverlust entstanden“, der auch Sondierungen und Koalitionsgespräche nach der Landtagswahl im September belasten könnte. Woidke selbst rechtfertigte sich damit, dass im Koalitionsvertrag verabredet ist, Enthaltungen möglichst zu vermeiden. „Das habe ich heute in meiner Richtlinienkompetenz gemacht“, erklärte er laut Deutscher Presseagentur.
Leser*innenkommentare
Mustardmaster
Okay,Koalitionsvertrag ist eine Sache.Aber was ist mit dem Grundgesetz und der nur dem eigenen Gewissen verantwortlichen Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten? Für mich sind solche Absprachen letztlich genauso verfassungsrechtlich bedenklich wie die Fraktions"disziplin".
Außerdem sind Koalitionsverträge keine rechtlich bindenden Verträge.
Senza Parole
@Mustardmaster Ein Koalitionsvertrag muss eingehalten werden. Es ist halt ein Vertrag und darauf müssen sich die Koalitionspartner verlassen können.
Sie schreiben außerdem am Thema vorbei.