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Flughafen will Klarheit

Seit Monaten streiten sich Flughafenbetreiber, Anwohner und Ministerien über den durch den neuen Großflughafen in Schönefeld verursachten Lärm. Dabei geht es auch um die Frage, wie oft am Tag der Maximalpegel von 55 Dezibel innerhalb anliegender Wohnhäuser überschritten werden darf. Die Flughafengesellschaft legt den Planfeststellungsbeschluss so aus, dass dies sechsmal am Tag der Fall sein kann. Für das Infrastruktur-Ministerium Brandenburg hingegen ist klar, dass dies maximal einmal am Tag geschehen darf – in den sechs verkehrsreichsten Monaten im Jahr. Am Freitag hat die Flughafengesellschaft beim Ministerium Klarstellung beantragt.

Der Planfeststellungsbeschluss schreibt vor, dass im sogenannten Tagschutzgebiet der Maximalpegel von 55 Dezibel „nicht regelmäßig“ überschritten werden darf. Der Flughafen beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach der Pegel sogar bis zu 16-mal am Tag überschritten werden darf.

Das zuständige Ministerium habe der Flughafengesellschaft seine Sicht „seit vielen Monaten mündlich und schriftlich mitgeteilt“, sagte Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade. Es werde auch künftig nicht von seiner Lesart abweichen. Ein „Klarstellungsantrag“, so Schade, sei keine juristische Form. Das Ministerium werde dem Flughafen nun nochmals seine Auslegung schriftlich mitteilen, unterstützt von zwei Gutachten. „Sollte der Flughafen mit den gültigen Vorschriften nicht zufrieden sein, muss er einen Antrag auf Planänderung stellen“, sagte Schade. Das wäre jedoch ein eigenes und aufwendiges Verfahren.

Bis zur Flughafeneröffnung am 3. Juni wird es in der Frage keine Entscheidung geben. Auf die Eröffnung hat dies keine Auswirkung: Mit einem Flugaufkommen, bei dem mehr als einmal täglich der Maximalpegel überschritten würde, ist ohnehin erst ab 2015 zu rechnen. JS

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