: Protest gegen Kündigungen
Immer wieder werden Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt, obwohl dieser vorgeschoben ist
Von Peter Nowak
Eigenbedarfskündigung – schon das Wort ist bei vielen Mieter*innen angstbesetzt. Schließlich gehört zu den wenigen Kündigungsgründen eines Mietvertrags die Ankündigung des Eigentümers, dass er oder Familienangehörige die Wohnung beziehen wollen.
„Doch Daten zur Zahl des selbstgenutzten Eigenbedarfs deuten darauf hin, dass viele Eigenbedarfskündigungen gar nicht mit der Absicht ausgesprochen werden, die Wohnung selbst zu nutzen“, schreibt der Stadtsoziologe Andrej Holm in der aktuellen Ausgabe des MieterEcho, der Zeitung der MieterGemeinschaft mit dem Schwerpunkt Widerstand gegen die Eigenbedarfskündigung.
Vielmehr sollen die Bewohner*innen vertrieben werden, um die Wohnungen anschließend teurer zu vermieten. 2018 haben sich Mieter*innen in der Initiative „Eigenbedarf kennt keine Kündigung“ (E3K) zusammengeschlossen. Sie unterstützen Mieter*innen, die sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren – unter anderem mit einer Prozessbegleitung.
Am 15. November ist es wieder so weit. Dann werden vor dem Amtsgericht Kreuzberg in der Möckernstraße 10 Eigenbedarfskündigungen gegen mehrere Mieter*innen verhandelt. Initiativen rufen um 10 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Amtsgericht auf und haben angekündigt, den ab 11 Uhr im Saal 225 terminierten Prozess „solidarisch zu begleiten“.
Die Zunahme der Eigenbedarfskündigungen stellt auch die Initiativen vor neue Probleme. Daher lädt das Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn am kommenden Samstag von 14 bis 18 Uhr zu einen öffentlichen Ratschlag in den Kiezraum am Dragonerareal in der Obentrautstraße 19–21. Der Schwerpunkt steht dabei auf einer besseren Vernetzung sowie auf Dezentralisierung der Solidaritätsarbeit. So sollen von einer Eigenbedarfskündigung Betroffene in möglichst vielen Stadtteilen Anlaufstellen finden. Auf der Veranstaltung wollen verschiedene Initiativen ihre Arbeit vorstellen.
Eingeladen sind auch Mieter*innen, die eine Eigenbedarfskündigung im Briefkasten haben und Unterstützung suchen. Der Widerstand gegen Einbedarfskündigung kann durchaus Erfolg haben, wie das Beispiel der Mieterin Colleen Higgins zeigt, die im August 2023 die Klage gegen die Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters gewonnen hat. Als einen wichtigen Grund für den Erfolg nennt sie die Unterstützung durch die Berliner MieterGemeinschaft und die solidarische Nachbarschaft.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen