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Bremens Senat hält Gutachten zurückAngst vor der Tierversuchs-Debatte

Kommentar von Klaus Wolschner

Bremens Senat hat Andreas Kreiters Tierversuche nicht genehmig, will die Begründung dafür aber für sich behalten. Wozu die Geheimniskrämerei?

Möchte die Affenversuche beenden: Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) Foto: dpa | Focke Strangmann

S chon am 14.10.2023 hat der Bremer Senat beschlossen, den Antrag des Neurobiologen Andreas Kreiter auf Fortsetzung seiner Primaten-Experimente nicht zu genehmigen. Seit 2008 ist das die Haltung der Bremer Landesregierung. Immer wieder hat aber der Hirnforscher erfolgreich dagegen geklagt – mit Verweis auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit. Seit dem neuesten Beschluss wüsste man gern: Ist die Ablehnung diesmal besser begründet? Oder will der Senat nur die Genehmigung dem Gericht überlassen, um selbst mit moralisch sauberer Weste dazustehen?

„Affen gehören nicht in Labore“, hat der Tierschutz-Sprecher der Grünen, Philipp Bruck, dazu erklärt. So schlicht ist diese ethische Haltung allerdings grundgesetzwidrig. Wenn das die Haltung des Bremer Senats ist, dann wäre das Gericht schnell fertig. Das Grundrecht auf Tierschutz muss mit dem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit abgewogen werden. Ist der Landesregierung in einer Universitätsstadt die Wissenschaftsfreiheit wurschtegal?

Der Senat hat vier Gutachten zu der Frage des Tierleidens erstellen lassen und erklärt, der „regelmäßige Wasserentzug“ und die „Fixierung im sogenannten Primatenstuhl“ seien als schwerwiegendes Tierleiden zu werten.

Und dann heißt es in der Presseerklärung: „Auch im Rahmen der Grundlagenforschung ist zu fordern, dass für die Rechtfertigung eines Tierversuchs ein klinischer Anwendungsnutzen des zu erwartenden Erkenntnisgewinns in zeitlicher Nähe wahrscheinlich ist.“ Seit 1998 wird in Bremen an Makaken-Affen geforscht, um zu ergründen, wie Seh-Reize im Gehirn verarbeitet werden. Bahnbrechende Erkenntnisse gibt es offenbar nicht – aber Grundlagenforschung ist eben Forschung, bei der es nicht um gezielte Erkenntnisse geht.

Fadenscheinige Begründung

Wie wird das Tierleiden gewichtet in den Gutachten, wie wird die Einschränkung der Grundlagenforschung begründet? Wir wissen es nicht. Mit Hinweis auf das „laufende Verfahren“ will der Senat die Gutachten nicht veröffentlichen.

Diese Begründung ist fadenscheinig: Würde sich die Rechtsposition des Senats verschlechtern, wenn auch die Öffentlichkeit informiert würde und nicht nur die Anwälte der Gegenseite? Die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit wird vom Senat als eine Sache angesehen, die die Öffentlichkeit nichts angehen soll. 1998 hatte es 45.000 Unterschriften gegen die Affenversuche gegeben. Seit dem Jahr 2008 hat der Bremer Senat mehrere Prozesse in dieser Sache verloren. Wozu die Geheimniskrämerei? Hier zeigt sich eine Arroganz der rot-rot-grünen Macht.

Die ethische Abwägung hat immer vor Gericht eine Rolle gespielt. Gibt es dazu nun neue Argumente? Der Forscher hatte vor einem Jahr vor Gericht erklärt, er habe sehr wohl wichtige Grundlagen-Ergebnisse erzielt. Das Gericht hatte die Senatsvertreter gefragt, ob sie dazu etwas zu sagen hätten. Hatten sie nicht. Gibt es diesmal dazu ein Gutachten? Auch solche unnötige Intransparenz ist demokratiefeindlich und damit grundgesetzwidrig.

Offenbar will der Senat keine öffentliche Debatte um das Thema – weil er ahnt, dass seine juristischen Argumente schwach sind? Rechnet der Senat damit, auch diesen Prozess wieder zu verlieren? Will man nur seine Hände in Unschuld waschen, um am Ende „Wir wollten es nicht!“ in die Kamera sagen zu können?

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Bremen-Redakteur
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1 Kommentar

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  • Da haben wir mal wieder das altbekannte Problem von vom Wählerwille Ermächtigten, die ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme ihrer neuen Macht vergessen haben, dass es die Demokratie war, die sie in eine Machtposition erhoben hat.



    Public money, public domain - was auch immer mit öffentlichem Geld erarbeitet wird, gehört gefälligst auch, wenn schon nicht in die Hände, dann aber auf jeden Fall in das Wissen der Öffentlichkeit.