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Senatswahl in FrankreichEine Schlappe für Macron

Bei der Senatswahl in Frankreich schneidet die Partei des Präsidenten schlecht ab – selbst in Paris. Das könnte der Regierung Gesetzesvorhaben erschweren.

Die Partei von Emmanuel Macron hat bei den Wahlen zum Senat schlecht abgeschnitten Foto: Stevens Tomas/imago

Paris taz | Als die ersten Ergebnisse der Teilwahlen zum Senat eintrudelten, gab Präsident Emmanuel Macron gerade ein Fernsehinterview. Allerdings nicht zur Abstimmung, sondern zu seiner Wirtschafts- und Umweltpolitik und zu außenpolitischen Fragen. Auf das Wahlergebnis, das für seine Partei eine Schlappe bedeutete, ging der Staatschef nicht ein.

Sonia Backès, die als einziges Regierungsmitglied im Senat sitzt, musste ihr Mandat in Neukaledonien an den Unabhängigkeitsbefürworter Robert Xowie abgeben. In Paris, eigentlich eine Hochburg der „Macronisten“, gewann Renaissance (ehemals La République En Marche!, Anm. d. Red.) keinen einzigen Senatssitz.

Der Senat wird von 78.000 Wahlmännern und -frauen gewählt. Dabei handelt es sich vor allem um Stadträtinnen und -räte. Kleine Kommunen stellen gut zwei Drittel des Wahlkollegiums und nehmen deshalb auf das Ergebnis starken Einfluss.

Auch in Zukunft hat der französische Staatschef es in der zweiten Parlamentskammer mit einer Mehrheit aus Konservativen und den mit ihnen verbündeten Zentristen der UDI zu tun, die rund 200 der 348 Senatorinnen und Senatoren stellen dürften. Zwar verloren die konservativen Républicains fünf Sitze, doch das ändert nichts an den Mehrheitsverhältnissen.

Die Konservativen sind regional stark, Macron nicht

„Der Senat bleibt weiter eine für unsere Zwei-Kammer-Demokratie unerlässliche Gegenmacht“, erklärte der konservative Senatspräsident Gérard Larcher, der Anfang Oktober für eine fünfte Amtszeit gewählt werden dürfte. Der konservative Fraktionschef Bruno Retailleau sprach von einer „Niederlage“ für den Präsidenten, dessen Partei nicht lokal verankert sei.

Da die Konservativen gerade in diesen Gemeinden bei den Kommunalwahlen vor drei Jahren gut abschnitten, profitieren sie nun von diesem Wahlmodus. Macrons Partei Renaissance ist auf kommunaler Ebene dagegen extrem schwach.

Neben dem konservativen Block schnitten auch die Linksparteien gut ab und dürften zusammen auf rund 100 Senatorinnen und Senatoren kommen. In 15 Departements waren Sozialisten, Kommunisten und Grüne zusammen angetreten. Allein in Paris gewann die linke Liste so acht Sitze. Der frühere grüne Präsidentschaftskandidat Yannick Jadot zieht ebenso in den Senat ein wie der Stellvertreter der sozialistischen Bürgermeisterin Anne Hidalgo, Ian Brossat. Die Linkspartei La France Insoumise, die von dem Bündnis ausgeschlossen blieb, sendet keinen Vertreter in den Senat.

Von der Schwäche der Präsidentenpartei profitierte Macrons einstiger Regierungschef Edouard Philippe, der mit seiner Partei Horizons einige Sitze hinzu gewann. Philippe, dem beliebtesten französischen Politiker vor der Rechtspopulistin Marine Le Pen, dürfte das für seine Ambitionen auf das Präsidentenamt 2027 Auftrieb geben. Le Pens Rassemblement National (RN), der zuletzt nicht im Senat vertreten war, stellt künftig drei Senatoren in der zweiten Parlamentskammer. Für den Fraktionsstatus reicht das allerdings nicht. In der Nationalversammlung ist der RN mit 88 Abgeordneten die stärkste Oppositionspartei.

Für eine Verfassungsänderung braucht es den Senat

Seit dem Verlust der absoluten Mehrheit des Regierungslagers in der Nationalversammlung im vergangenen Jahr hat der Senat an Bedeutung gewonnen. Wichtige Gesetzesvorlagen wie das Einwanderungsgesetz, das Anfang November ins Oberhaus kommt, werden zuerst dort debattiert. Dadurch hofft die Regierung, danach auch in der Assemblée Nationale die konservativen Republikaner bei dem Projekt auf ihre Seite zu ziehen.

Ansonsten bleibt ihr nur, das Gesetz mithilfe des Verfassungsartikels 49.3 ohne Abstimmung durchs Parlament zu bringen. Zu diesem Mittel musste Regierungschefin Elisabeth Borne bei der unbeliebten Rentenreform greifen, für die sich keine Mehrheit abzeichnete.

Der Senat hat bei Gesetzen zwar nicht das letzte Wort, ist aber für eine Verfassungsänderung unablässig. Denn nur mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit in beiden Kammern kann ein Präsident solche Einschnitte vornehmen. Außerdem gibt die zweite Parlamentskammer inzwischen bei wichtigen Themen den Ton vor.

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