Umweltfolgen der LNG-Terminals: Nachbarn fragen nach
Schweden und Dänen wollen wissen, was es mit den Flüssiggasterminals und der Pipeline vor Rügen auf sich hat – laut Umweltverbänden ihr gutes Recht.
Hintergrund ist die Espoo-Konvention. Das 1997 in Kraft getretene Abkommen soll dafür sorgen, dass bei Vorhaben mit grenzüberschreitenden Auswirkungen die Nachbarstaaten einbezogen werden. Dafür gebe es keinen Bedarf, heißt es im Schweriner Wirtschaftsministerium.
Der geplante LNG-Terminal vor der Ostseeinsel Rügen samt der etwa 50 Kilometer langen Leitung entlang Rügens Küste nach Lubmin zur Anbindung an das Festlandnetz befinde sich in deutschen Küstengewässern, Auswirkungen auf Nachbarstaaten seien nicht zu erkennen.
Der Bund will vor Rügen zwei schwimmende LNG-Terminals mit einer Jahreskapazität von zehn Milliarden Kubikmeter Gas stationieren. Ziel ist es, dass die Terminals Anfang 2024 zur Verfügung stehen.
Espoo-Konvention speziell für Pipelines
Terminals und Pipeline hätten Auswirkungen auf die bedrohte Meeresnatur in deutschen oder polnischen Gewässern – eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei deshalb unbedingt nötig, hatten Umweltverbände wie der WWF argumentiert. Die Espoo-Konvention greife speziell bei großen Pipelines.
Der WWF verweist auf naturschutzrelevante Auswirkungen auf Meeressäuger, Seevögel und Fische und auf die Gefahren durch LNG-Tanker. Bei einer Genehmigung ohne grenzübergreifende Beteiligung riskiere Deutschland eine Normenkontrollklage, das Stralsunder Bergamt als Genehmigungsbehörde solle geltendes Recht berücksichtigen, warnte der WWF.
Stattdessen wurde dort am Dienstag der Entwurf der Genehmigung für den ersten Abschnitt der Pipeline öffentlich ausgelegt – begleitet von einer Mahnwache, Bodypainting und Protesten der „Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen“ in Mukran.
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