Nie wieder Rana Plaza

Drei NGOs testen das Lieferkettengesetz: In einer Beschwerde werfen sie Amazon und Ikea Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten in Bangladesch vor.

Von Leila van Rinsum

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sollte auch eine Antwort auf „Rana Plaza“ sein und Unternehmen dazu verpflichten, für die Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferkette zu sorgen. Am Montag vor zehn Jahren stürzte das Fabrikgebäude Rana Plaza in Dhaka, Bangladesch ein. Damals starben 1.138 Menschen, die in dem Gebäude für internationale Marken nähten.

Der Vorfall war nicht der erste seiner Art, zeigte aber für viele die katastrophalen Bedingungen in Zulieferfirmen von großen Unternehmen im Textilsektor auf. Erstmals gelang es, ein breites Spektrum an Akteuren von Unternehmen bis Gewerkschaften zusammenzubringen, um gemeinsam Standards zu vereinbaren, die Gebäude- und Arbeitsschutz in der Textilindustrie in Bangladesch verankerten. Viele internationale Unternehmen unterzeichneten den sogenannten „Bangladesch Accord“, Ikea und Amazon sind bis heute nicht darunter. Darin sehen die Menschenrechtsorganisationen Femnet, ECCHR und die nationale Bekleidungsgewerkschaft (NGWF) eine Verletzung des Lieferkettengesetzes, das am ersten Januar 2023 in Kraft trat. „Wir verstehen die Nichunterzeichnung als bewusste Abkehr von geeigneten Maßnahmen und daher als Verletzung der Sorgfaltspflicht“, erklärt Sina Marx, Projektleiterin bei Femnet. „Das Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen Risikoanalysen durchführen müssen und geeignete präventive Maßnahmen ergreifen müssen um Risiken zu begrenzen“, erklärt Marx. „Der Accord ist ein Lösungsmechanismus, der sowohl von Betroffenen als auch Unternehmen breite Unterstützung hat und nachweislich zu Verbesserungen im Brand- und Gebäudeschutz geführt hat“. Die Organisationen argumentieren daher, dass die Unterzeichnung des Accords eine präventive Maßnahme sei, um Menschenrechtsverletzungen von Ar­bei­te­r:in­nen zu gewährleisten. Ikea erklärte bislang, der eigene Menschenrechtsstandard sei gleichwertig.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird nun prüfen „ob die Beschwerde substantiiert ist“, schreibt die Behörde auf Anfrage der taz. Bisher seien sieben Beschwerden und Hinweise eingegangen.