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Wenn sie doch nur überall so schlau wären, sich selbst zu disqualifizieren, hätte Schland gewaltig gewonnen...
für eine anfechtungsklage ...
erkenne ich keine chancen.
denn die jeweilige klägerin müßte einen legitimationsnachweis erbringen.
wie soll das gehen ?
wenn doch bislang weder durch internes schiedsverfahren oder über den bundesvorstand eine endgültige entscheidung gefallen ist.
somit wird die zerstrittenheit nicht rechtzeitig geheilt und der auschluß ist geboten.
@adagiobarber Rudi Hamm hatte im Artikel
taz.de/Buergerscha...n-Bremen/!5920484/
schon folgenden Link gepostet zum Urteil des Landgerichtes Berlin gepostet:
www.afd.de/wp-cont...orstand-Bremen.pdf
Kurz: Rumpfvorstand ist beschlussfähig und vertritt den Landesverband
Urteil ist vom 17.03.2023
AfD - zu blöde zum sich Wählen lassen
Also wenn man so einen Bock schießt, dann ist man einfach zu blöde für einen Platz im Parlament.
Die Hisbollah-Miliz bestätigt den Tod ihres langjährigen Anführers Nasrallah. Israel rechnet mit einer Vergeltungsaktion durch die Terrormiliz.
AfD in Bremen von Wahl ausgeschlossen: Den Schaden hat die Demokratie
Die Bremer AfD ist so verfeindet, dass sie zwei Listen zur Wahl eingereicht hat. Jetzt wurde sie gesperrt – und inszeniert sich mal wieder als Opfer.
v.l.n.r: Fabian Jacobi, Sergej Minich, Heinrich Löhmann von der AfD in Bremen Foto: Sina Schuldt/dpa
Wie lässt sich der Demokratie ein maximaler Schaden zufügen? Zweifellos, indem man die Wahlen, das Herzstück der Mitbestimmung, verächtlich und rechtlich unsicher macht – möglichst über den Wahltag hinaus. In Bremen hat die AfD mal wieder erfolgreich vorgeführt, wie das geht.
Die unheilbar Zerstrittenen haben zwei Listenvorschläge von zwei konkurrierenden Landesvorständen, die einander wechselseitig die Existenz streitig machen, für die Wahl am 14. Mai zur Bremer Bürgerschaft, dem dortigen Landtag, eingereicht.
Klar, das geht nicht. Weil aber die beiden Vorwahlinstanzen, also der Wahlbereichsausschuss und der Landeswahlausschuss, die über die Zulassung der Wahlvorschläge befinden müssen, so einen internen Dauerstreit nicht mit einem Federstrich beseitigen dürfen, bleibt halt nur, beide zurückzuweisen.
Weil es in Bremen nicht die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof gibt, bedeutet das: Nach der Wahl kommt deren Anfechtung. Mit der Selbstdarstellung als Opfer einer vermeintlichen Machtelite haben die zwei einander in tiefer Abneigung verbundenen Vorstände bereits während der Beratung und Verhandlung des Ausschusses begonnen. Und selbstredend wird keiner der beiden einen gut begründeten Ausschluss auf sich beruhen lassen.
Umgekehrt aber hätten auch die politischen Mitbewerber, die nun vom Scheitern der AfD überproportional profitieren dürften, also FDP, CDU und die rechtspopulistische Wählervereinigung „Bürger in Wut“, Klage erhoben, wäre einer dieser mehr als fragwürdigen Wahlvorschläge am Ende doch noch auf dem Wahlzettel gelandet.
Ja, es bleibt erfreulich, dass auf diese Weise die Unwählbarkeit der AfD endlich einmal amtlich festgestellt wird. Und selbstredend wird es der rechten Partei sauer aufstoßen, dass ihr nun Wahlkampf- und Fraktionsgelder entgehen. Aber ihrem Anliegen, den Rechtsstaat zu unterhöhlen und zu ruinieren, tut das keinen Abbruch. Leider.
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Alternative für Deutschland (AfD)
Kommentar von
Benno Schirrmeister
Reporter und Redakteur
Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.
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