Fünf Jahre Istanbul-Konvention : Frauenschutz beginnt bei Männern
Die Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen sind in der Istanbul-Konvention klar formuliert. Jetzt müssten sie nur noch konsequent umgesetzt werden.
Hunderte Menschen demonstrieren am 25. November in München gegen Sexismus und Femizide Foto:
mufkinnphotos/imago
Am 1. Februar vor fünf Jahren trat die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft. Bislang unter Vorbehalt, gilt seit diesem Mittwoch das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ uneingeschränkt. Gut, eigentlich. Doch: Eine wirkliche Strategie zur Umsetzung gibt es in Deutschland nicht. Seit 2018 sind einzelne Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt umgesetzt worden, zuletzt die Einrichtung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt sowie eine Studie des BKA, die Einblicke über das sogenannte Dunkelfeld geben soll. Die unabhängige Expert:innenkommission GREVIO sah aber vor allem große Defizite: Es mangele nicht nur an Unterstützung von Frauen mit Fluchterfahrung, sondern es fehlten auch sowohl eine staatliche Koordinierungsstelle als auch angemessene finanzielle Ressourcen.
Eigentlich gibt die Istanbul-Konvention den Maßnahmenkatalog gut vor, die Bundesregierung müsste ihn nur abarbeiten. Dabei könnte die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle alle anderen Punkte nach sich ziehen. Dazu gehört, dass genügend Frauenhausplätze geschaffen werden: Es fehlen rund 15.000. Auf diesen Notstand weisen Feminist:innen und Gewaltschutzexpert:innen seit Jahren hin.
Wichtig wäre auch mehr Prävention. Viele Angebote richten sich explizit an Frauen. Doch wenn die Gewalt stattgefunden hat, ist es bereits zu spät: Es braucht Anti-Gewalt-Angebote für Männer sowie Fortbildungen bei Polizei und Justiz. Dazu gehört auch, dass das Umgangsrecht des Vaters nicht den Gewaltschutz der Mutter aushebeln darf. Viel zu häufig darf der Vater das Kind sehen, auch wenn dadurch Gefahr für die Mutter besteht. Nach Vorgaben der Istanbul-Konvention dürfte das nicht passieren. Auch Femizide hätten so in Deutschland womöglich verhindert werden können.
Sicher hat die vergangene Bundesregierung einiges verschleppt, was die jetzige aufarbeiten muss. Aber die Maßnahmen sind in der Istanbul-Konvention klar ausformuliert, sie müssten nur noch umgesetzt werden.
Fünf Jahre Istanbul-Konvention : Frauenschutz beginnt bei Männern
Die Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen sind in der Istanbul-Konvention klar formuliert. Jetzt müssten sie nur noch konsequent umgesetzt werden.
Hunderte Menschen demonstrieren am 25. November in München gegen Sexismus und Femizide Foto: mufkinnphotos/imago
Am 1. Februar vor fünf Jahren trat die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft. Bislang unter Vorbehalt, gilt seit diesem Mittwoch das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ uneingeschränkt. Gut, eigentlich. Doch: Eine wirkliche Strategie zur Umsetzung gibt es in Deutschland nicht. Seit 2018 sind einzelne Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt umgesetzt worden, zuletzt die Einrichtung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt sowie eine Studie des BKA, die Einblicke über das sogenannte Dunkelfeld geben soll. Die unabhängige Expert:innenkommission GREVIO sah aber vor allem große Defizite: Es mangele nicht nur an Unterstützung von Frauen mit Fluchterfahrung, sondern es fehlten auch sowohl eine staatliche Koordinierungsstelle als auch angemessene finanzielle Ressourcen.
Eigentlich gibt die Istanbul-Konvention den Maßnahmenkatalog gut vor, die Bundesregierung müsste ihn nur abarbeiten. Dabei könnte die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle alle anderen Punkte nach sich ziehen. Dazu gehört, dass genügend Frauenhausplätze geschaffen werden: Es fehlen rund 15.000. Auf diesen Notstand weisen Feminist:innen und Gewaltschutzexpert:innen seit Jahren hin.
Wichtig wäre auch mehr Prävention. Viele Angebote richten sich explizit an Frauen. Doch wenn die Gewalt stattgefunden hat, ist es bereits zu spät: Es braucht Anti-Gewalt-Angebote für Männer sowie Fortbildungen bei Polizei und Justiz. Dazu gehört auch, dass das Umgangsrecht des Vaters nicht den Gewaltschutz der Mutter aushebeln darf. Viel zu häufig darf der Vater das Kind sehen, auch wenn dadurch Gefahr für die Mutter besteht. Nach Vorgaben der Istanbul-Konvention dürfte das nicht passieren. Auch Femizide hätten so in Deutschland womöglich verhindert werden können.
Sicher hat die vergangene Bundesregierung einiges verschleppt, was die jetzige aufarbeiten muss. Aber die Maßnahmen sind in der Istanbul-Konvention klar ausformuliert, sie müssten nur noch umgesetzt werden.
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Kommentar von
Nicole Opitz
Redakteurin
Seit 2019 bei der taz. Interessiert sich vor allem für Feminismus, Gesundheit & soziale Ungleichheit. BVHK-Journalismuspreis 2023. Derzeit in Schreibpause.
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