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USA machen Vorstoß für neuen Datenschutzdeal

Der US-Präsident hat die Basis für einen neuen Rechtsrahmen gelegt – und erntet scharfe Kritik

Von Svenja Bergt

Die US-Regierung hat die Grundlage für einen neuen Rechtsrahmen zur Übermittlung der Daten von EU-Bürger:innen in die USA gelegt. Der Erlass von Präsident Joe Biden vom Freitag sieht unter anderem Vorgaben für den Datenzugriff durch Geheimdienste vor. Darüber hinaus soll ein neuer Mechanismus EU-Bürger:innen Beschwerdemöglichkeiten geben.

Momentan werden Daten von Nut­ze­r:in­nen in der EU häufig ohne Rechtsgrundlage in die USA transferiert. Das kann etwa der Fall sein, wenn europäische Unternehmen US-Dienstleister einbinden oder wenn Nut­ze­r:in­nen direkt Onlinedienste aus den USA verwenden. Zwar gibt es Vereinbarungen, die etwa die beteiligten Firmen untereinander schließen können. Doch der bilaterale Rahmen, auf denen sich Unternehmen gerne berufen, fehlt aktuell. Die letzten beiden – Safe Harbor und das Privacy Shield – wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt. Die Rich­te­r:in­nen bemängelten ausufernde Überwachungsbefugnisse seitens der US-Geheimdienste und unzureichende Rechtsmittel für EU-Bür­ge­r:in­nen.

Bidens Erlass ist der erste Schritt für einen dritten Anlauf. In der EU kann nun das Verfahren für einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss beginnen, der gleichwertige Datenschutzstandards zwischen der EU und den USA bescheinigen würde.

Scharfe Kritik kommt von der Bürgerrechtsorganisation Noyb. Deren Gründer Max Schrems hatte maßgeblich dazu beigetragen, die beiden Vorgängervereinbarungen vor dem EuGH zu kippen. „Die USA haben klargestellt, dass sie trotz der Nutzung neuer Worte ihre Massenüberwachungssysteme nicht einschränken werden“, heißt es in einer Stellungnahme von Noyb. Die an US-Provider gesendeten Daten europäischer Nut­ze­r:in­nen würden weiterhin in US-Überwachungsprogrammen landen. Darüber hinaus kritisiert die Organisation, dass der Rechtsweg für EU-Nutzer:innen nicht über ein ordentliches Gericht erfolge, sondern nur Verwaltung und der Exekutive.

„Ich bezweifle, dass die USA eine Zukunft als weltweiter Cloud-Anbieter haben, wenn internationale Kunden nach US-Gesetzen keine Rechte haben“, kritisiert Schrems. Noyb kündigt an, vor dem EuGH gegen die Vereinbarung vorzugehen, wenn sich diese nicht mit EU-Recht vereinbaren lasse.

Vorsichtiger äußerten sich die Grünen: „Nun gilt es, sehr genau zu analysieren, ob die angekündigten Schritte die klaren rechtlichen Vorgaben höchster Gerichte standhalten“, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. Problematisch sei, dass die USA bisher nicht planten, Schutzstandards gesetzlich zu verankern.

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