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Nachrichten in der CoronapandemieIsolation ab 1. Mai freiwillig

Die Impfpflicht ab 18 Jahren ist gescheitert. Be­für­wor­te­r:in­nen suchen einen Kompromiss. Die Zahl der Neuinfektionen mit Corona sinkt weiter.

Die Be­für­wor­te­r:in­nen der Impfpflicht ab 18 um Karl Lauterbach sind vorerst gescheitert Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Isolation bei Corona-Infektion nur noch auf freiwilliger Basis

Corona-Infizierte müssen sich ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln sollten ab diesem Termin auf „Freiwilligkeit“ beruhen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag in Berlin nach Beratungen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern.

Ausgenommen seien Beschäftigte im medizinischen Bereich – für alle anderen gelte dann nur noch „die dringende Empfehlung“, sich im Fall einer Infektion in Isolation zu begeben und nach Ablauf von fünf Tagen freizutesten.

Vorstoß im Bundestag für Impfpflicht ab 18 Jahren vorerst vom Tisch

In Deutschland wird es zumindest vorerst keine Pflicht zur Corona-Impfung für alle Erwachsenen geben. Die parlamentarischen Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren legten das Vorhaben am Montag mangels Erfolgsaussichten auf Eis, wie die Initiatoren des Bundestags-Antrags bekannt gaben. Eine Impfpflicht solle es stattdessen nun für Menschen ab 50 Jahren geben, erläuterte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen.

Alle Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 und 49 Jahren sollen sich der neuen Vorlage zufolge aber einer verpflichtenden Impfberatung unterziehen. Auch halten sich die Antragstellerinnen und Antragsteller ausdrücklich die Möglichkeit offen, die Impfpflicht bei Bedarf später doch auf alle Erwachsenen auszuweiten. Zudem vorgesehen ist die Vorbereitung eines Impfregisters, wie es besonders die Union fordert.

Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt räumte ein, dass Bemühungen um einen Kompromiss zwischen den Befürworterinnen und Befürwortern der Impfpflicht ab 18 einerseits und der Union, die nur einen Vorratsbeschluss für eine mögliche spätere Impfpflicht fassen will, sowie einer dritten Gruppe, die eine Impfpflicht ab 50 vorbereiten will, gescheitert seien.

Bleibe es dabei, solle nun der neue Antrag statt des Antrags für eine allgemeine Impfpflicht am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden, sagte Schmidt. Eine Mehrheit dafür ist allerdings weiterhin ungewiss. (afp)

Kanzleramt verabschiedet sich von Maske

Die Häuser der Bundesregierung gehen unterschiedlich mit den geänderten Coronaregeln um. Bislang verabschiedet sich nur das Kanzleramt von der Maskenpflicht, wie das Bundespresseamt am Montag mitteilte. Dort würden die Abstands- und Hygieneregeln „bis auf die Maskentragepflicht“ aufrechterhalten. Das Tragen von Masken werde weiter „dringend“ empfohlen, aber nicht mehr vorgeschrieben. Viele Ministerien behalten dagegen die Maskenpflicht sowie teilweise auch die 3G-Regelung bei. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang zu den Gebäuden und Liegenschaften erhalten.

Die Häuser von Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner (beide FDP) prüfen nach eigenen Angaben noch, wie sie mit den neuen Regelungen umgehen. Die Liberalen hatten sich für eine Lockerung der Coronaschutzmaßnahmen eingesetzt. Im Haus von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bleibt die Maskenpflicht den Angaben zufolge zunächst bestehen.

Spätestens seit Sonntag gilt nach der von vielen Ländern noch genutzten Übergangsfrist überall in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz, nach dem vonseiten des Bundes nur noch Basisschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Auch die Maskenpflicht entfällt damit in vielen Bereichen. Die Länder können schärfere Maßnahmen beschließen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Nur wenige machen bislang aber davon Gebrauch.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der das Tragen von Masken angesichts der weiter hohen Corona-Infektionszahlen empfiehlt, behält für sein Haus nach eigenen Angaben die alten Regeln bei. Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske gelte weiter in allen Dienstgebäuden „uneingeschränkt auf allen Verkehrsflächen und in allen Räumen“. Eine Ausnahme gelte nur, wenn sich jemand allein in einem Raum aufhalte. Das Bundesgesundheitsministerium zählt damit zu den Häusern mit den strengsten Schutzmaßnahmen. (epd)

Wieder weniger Coronaneuinfektionen

Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet 41.129 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 26.372 Fälle weniger als am Montag vor einer Woche, als 67.501 positive Tests gemeldet wurden. Insgesamt liegt damit in Deutschland die Zahl der bestätigten Infektionen bei mehr als 21,66 Millionen. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt weiter auf 1.424,6 von 1.457,9 am Vortag. 23 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 130.052.

Weltweit haben sich mehr als 488,94 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Mehr als 6.524.431 Millionen Menschen sind nach Reuters-Berechnungen an oder mit dem Virus gestorben. Seit dem Auftreten der ersten Fälle in China im Dezember 2019 wurden in mehr als 210 Ländern und Gebieten Corona-Infektionen gemeldet. (rtr)

Prüfverfahren für Roche-Medikament auch in den USA

Die US-Arzneimittelbehörde FDA will eine Zulassung des Roche-Medikaments Actemra/RoActemra zur Behandlung von schwer erkrankten Covid-19-Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden und zusätzlich Sauerstoff benötigen, vorrangig prüfen. Roche rechnet mit einer Entscheidung in der zweiten Jahreshälfte. In der Europäischen Union (EU) und vielen anderen Ländern ist die Arznei für die Behandlung von Coronapatienten bereits freigegeben.

Mehrere Ermittlungsverfahren wegen Betrugs bei Testabrechnungen

Die Polizei in Brandenburg ermittelt in mehreren Fällen wegen möglicher Abrechnungsbetrüge von Coronateststationen. Bislang seien zwölf „polizeilich relevante Sachverhalte/Ermittlungsverfahren innerhalb des Polizeipräsidiums identifiziert“, teilte das Innenministerium in Potsdam auf eine mündliche Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Daniela Oeynhausen mit. Ein Teil der Fälle befinde sich bei der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung.

Den Angaben zufolge richtet sich ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen drei Beschuldigte. Allerdings sei der Fall „aufgrund von polizeilichen Erkenntnissen aus einem anderen Ermittlungsverfahren von Amts wegen“ eingeleitet worden. Details dazu waren weder von der Staatsanwaltschaft Cottbus noch vom Innenministerium auf Nachfrage zu erfahren.

Die Abgeordnete hatte die Landesregierung gefragt, wie viele Strafanzeigen wegen Abrechnungsbetruges bei den Schnelltests bei Polizei und Staatsanwaltschaften in Brandenburg vorliegen. Laut Ministerium sei eine Auskunft im Sinne der Anfrage in der Kürze der Zeit wegen des „unverhältnismäßigen und nicht tragbaren ressourcenbindenden Verwaltungsaufwands innerhalb des Polizeipräsidiums“ nicht umsetzbar gewesen. Die bei einer „ersten lediglich prüfenden Abfrage“ ermittelten zwölf Fälle hätten daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Auf eine weitere Anfrage der Abgeordneten teilte das Gesundheitsministerium mit, dass die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg bisher rund eine Millionen Euro an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zurückgezahlt habe. Aktuell liefen etwa 400 weitere Tiefenprüfungen.

Die Rückzahlung von einer Million Euro für Bürgertests an das BAS erhärtet nach Ansicht Oeynhausens den Verdacht, dass es auch in Brandenburg zahlreiche Betrugsfälle in Corona-Teststellen gegeben habe. „Die Aussage der Landesregierung, zu wenig Zeit für umfassende Prüfungen zu haben, irritiert. Der Verdacht, dass wie in Berlin organisierte Kriminalität wegen fehlender Kontrollen kräftig abgesahnt hat, bleibt ungeklärt“, sagte sie der dpa. Die AfD-Fraktion fordere eine lückenlose Aufklärung. (dpa)

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