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Zeitungsanzeigen der AfDÄrger mit Parteiwerbung

Die Frankfurter Rundschau und Madsack-Titel haben AfD-Anzeigen gedruckt. Während erstere in Zukunft verzichten wollen, sehen letztere kein Problem.

Wie mit AfD-Werbung umgehen? Dieser Frage müssen sich Verlage stellen Foto: Imago

Die Frankfurter Rundschau wird künftig keine AfD-Werbung mehr annehmen. Am Mittwoch hatte eine AfD-Anzeige im Blatt in der Redaktion und der Le­se­r*in­nen­schaft für heftige Auseinandersetzungen gesorgt. In der Freitagsausgabe des zur Zeitungsgruppe Ippen gehörenden Blattes wendet sich jetzt FR-Geschäftsführer Max Rempel an die „lieben Leserinnen und Leser“.

Dass die Anzeige für „große Verärgerung“ gesorgt hat, sei „verständlich, denn die Frankfurter Rundschau steht für eine klare links-liberale Haltung und setzt sich gegen jegliche Form von Diskriminierung und Rassismus ein.“ Dementsprechend kritisch berichte die FR auch über die AfD. „Die Veröffentlichung der Anzeige war ein Fehler. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Ich habe entschieden, dass es künftig keine Anzeigen der AfD mehr in der Frankfurter Rundschau geben wird“, so Rempel weiter.

Beim Madsack-Konzern, dessen 15 regionale Tageszeitungen schwerpunktmäßig in Niedersachsen, aber auch in Dresden, Leipzig, Lübeck, Rostock und Potsdam erscheinen, ist am Freitag eine Anzeige der AfD zur Impfpflicht in vielen Titeln des Konzerns erschienen. Dazu gehört auch die Märkische Allgemeine in Potsdam. Hier war bis 2005 der heutige AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland als Herausgeber tätig. Damals gehörte Gauland noch der CDU an, das Blatt selbst war im Besitz der FAZ-Mediengruppe, die den Titel 2012 an Madsack verkaufte.

Bei Madsack heißt es auf Anfrage der taz, der Konzern habe bei dieser Anzeige keine Bedenken. Alle Anzeigen würden dahingehend geprüft, ob sie strafrechtlich relevant, beleidigend oder verleumdend bzw. rassistisch oder diskriminierend seien. Hierfür gebe es verbindliche Richtlinien, an denen sich die Anzeigenabteilungen orientierten. Im konkreten Fall sähe man das aber nicht. Der Konzern habe in der Vergangenheit Anzeigen von Parteien wie der NPD oder der MLPD abgelehnt, da diese verfassungsfeindlich gewesen seien.

Getrennte Bereiche

In der Anzeige der AfD geht es um eine Bundestags-Anfrage der Partei zur Impfpflicht. Das Verhältnis von AfD und Medien ist mehr als angespannt. Teile der AfD sind deckungsgleich mit denen, die nun schon seit Jahren mit Parolen wie „Lügenpresse – auf die Fresse“ gegen die „Systemmedien“ oder den „Staatsfunk“ hetzen.

Bei Axel Springer heißt es, Bild und Welt lehnten Anzeigen der AfD grundsätzlich ab, da die Partei gegen die in den Springer-Essentials festgehaltenen Werte und Verlagsgrundsätze verstoße. In den Springer-Essentials sind das Bekenntnis zu Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie und einem vereinigten Europa sowie die Unterstützung des jüdischen Volks und das Existenzrecht des Staates Israel festgeschrieben. Außerdem heißt es: „Wir lehnen politischen und religiösen Extremismus und jede Art von Rassismus und sexueller Diskriminierung ab.“ Unter das Anzeigen-Aus bei Springer fällt neben der AfD aktuell auch die Linkspartei.

Die taz hatte 2014 in ihrem Berliner Lokalteil eine Anzeige der AfD abgedruckt, was wie jetzt bei der FR zu heftigen Debatten in Redaktion und Le­se­r*in­nen­schaft führte. Heute nimmt die taz keine Anzeigen der AfD mehr an. „Die Gründe sind alle bekannt, die Partei hat sich seit 2014 radikalisiert“, sagt Chefredakteurin Ulrike Winkelmann. Diese Position vertritt auch die taz-Geschäftsführung.

Grundsätzlich sind die Bereiche Redaktion und Anzeigen bei Medienunternehmen streng voneinander getrennt. Von entsprechenden „chinesischen Mauern“ ist auch bei Madsack die Rede. Dass es dennoch zu Diskussionen kommt, sei logisch, sagt ein Madsack-Mitarbeiter: „Es ist ja nicht so, dass unsere Redaktionen das toll finden, wenn wir Anzeigen der AfD verteilen.“

Die Partei hat auch schon versucht, eine Anzeigenschaltung gerichtlich durchzusetzen. 2015 hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag versucht, mit Anzeigen für einen Bürgerdialog zum Thema Zuwanderung und Asylpolitik in der Thüringer Landeszeitung (TLZ) und der Ostthüringer Zeitung (OTZ) zu werben. TLZ und OTZ, die beide zur Funke-Mediengruppe gehören, hatten der AfD aber die kalte Schulter gezeigt. Die AfD ging vor Gericht, unterlag und zog vor das Bundesverfassungsgericht, da TLZ und OTZ im Verbreitungsgebiet Ostthüringen de facto über ein Monopol auf dem regionalen Pressemarkt verfügten.

Der Antrag wurde abgelehnt, und die Karlsruher Rich­te­r*innen hielten einstimmig fest, „dass die privatwirtschaftlich organisierte Presse bei der Auswahl der von ihr verbreiteten Nachrichten und Meinungen der Verpflichtung zu Neutralität nicht unterliegt.“ Daher dürften sie „auch den Abdruck von Anzeigen und Leserzuschriften einer bestimmten Tendenz verweigern, ohne dass darin eine unzulässige Beeinträchtigung der Freiheit der politischen Willensbildung läge“. Daran ändere auch eine regionale Monopolstellung nichts, so das Urteil.

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