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Prozess um Racial ProfilingEs ist erbärmlich

André Zuschlag
Kommentar von André Zuschlag

Für Hamburgs Innenbehörde ist Fehlerkultur ein Fremdwort. Das zeigt die eingelegte Berufung gegen die Feststellung zweier rechtswidriger Kontrollen.

Eigene Fehler eingestehen? Gibt`s nicht bei Andy Grotes Innenbehörde Foto: Georg Wendt/dpa

W as ist so schwer daran, einfach mal einen Fehler einzugestehen? Oder die Tatsache wenigstens achselzuckend zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Fehler richterlich festgestellt wurde? Die Hamburger Innenbehörde ist dazu offensichtlich nicht in der Lage. Sonst hätte sie ihre Niederlage vor dem Verwaltungsgericht gegen Barakat H. hingenommen.

Stattdessen zeigt ihre Berufung gegen die Feststellung zweier rechtswidriger Kontrollen auf St. Pauli: Die Behörde samt der ihr untergeordneten Polizei hat von progressiver Fehlerkultur noch immer nichts kapiert.

Das Gericht hat die Rechtswidrigkeit in zwei Fällen festgestellt – ohne sie aber als Verstöße gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot zu betiteln. Die Hamburger Polizei muss sich demnach nicht einmal mit dem Vorwurf herumschlagen, dass sie Racial Profiling betreibe. Sie kann sogar mit ihren umfangreichen Kontrollen weitermachen wie bisher, es wurde nur über zwei Einzelfälle entschieden.

Doch das angekratzte Behörden­ego fühlt sich offensichtlich an der Ehre gepackt. Natürlich hat sie das Recht, gegen die Gerichtsentscheidung in Berufung zu gehen. Es gebietet der Anstand, es hier nicht zu tun.

Auch beim Pimmelgate dasselbe Muster

Auch im Zuge der Pimmelgate-Posse war polizeiliches und behördliches Handeln so offensichtlich falsch und übertrieben, dass ein Zurückrudern nötig gewesen wäre. Aber auch hier keine Spur von Bedauern. Stattdessen ging es ebenso mit dem Kopf durch die Wand. Der Ablauf ist immer derselbe: Jemand baut Mist, doch statt danach ein kurzes „Sorry“ zu äußern und die Sache auf sich beruhen zu lassen, wird mit Vollgas die Verteidigungslinie aufgebaut. Bloß keine Schwäche zu zeigen, ist die zweifelhafte Devise.

Dass es auch anders geht, zeigte kürzlich Berlin: Erstmals hat die Berliner Polizei eingestanden, dass zwei ihrer Beamten einen Bürger rassistisch diskriminiert haben. Die Behörde hatte sich deshalb schriftlich bei ihm entschuldigt. So etwas ist in Hamburg mit seinen bornierten Institutionen weiterhin undenkbar.

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André Zuschlag
Redakteur taz nord
Jahrgang 1991, hat Politik und Geschichte in Göttingen, Bologna und Hamburg studiert. Von 2020 bis August 2022 Volontär der taz nord in Hamburg, seither dort Redakteur und Chef vom Dienst. Schreibt meist über Politik und Soziales in Hamburg und Norddeutschland.
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4 Kommentare

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  • Ganz unabhängig von der Sache, dass es bei Gericht mehrere Instanzen gibt und Prozesse über mehrere Instanzen verlaufen können, ist ein grundlegendes Element des Rechtsstaats und dass diese auch genutzt werden ist nicht ein Zeichen mangelnder Fehlerkultur oder gar mangelnden Anstands, sondern unterschiedlicher Rechtsauffassungen.

  • Andy, du bist so 1...

  • Disse niemanden aus Dissen, er wird dich zurück dissen, bist dir das Dissen vergeht.

  • 0G
    05989 (Profil gelöscht)

    Er legt es aber auch wirklich darauf an mit noch unappetitlicheren Bezeichnungen von Körperteilen markiert zu werden...