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Homeoffice-Pflicht und Flächenlimits entfallen

Angesichts sinkender Infektionszahlen billigte das Bundeskabinett am Mittwoch Anpassungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Regelungen gelten ab 1. Juli bis zum 10. September. In den Unternehmen entfällt nun die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person. „Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert werden. Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten“, heißt es in der Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums zur Verordnung.

Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse am 30. Juni „entfällt“ aber künftig „die strikte Vorgabe von Homeoffice“, so das Ministerium. Unternehmen sind also nicht mehr dazu verpflichtet, die Belegschaft so weit wie möglich von zu Hause aus arbeiten zu lassen.

In ihren Betrieben bleiben Arbeitgeber verpflichtet, „mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- und Selbsttests anzubieten“. Die Beschäftigten sind aber „nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- beziehungsweise Genesungsstatus zu geben“, so das Ministerium. Arbeitgeber müssen „mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren“. Auch während der Pausenzeiten und in den Pausenbereichen müsse der Infektionsschutz „gewährleistet bleiben“, heißt es in der Mitteilung.

Barbara Dribbusch

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