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Kinderschutz in DeutschlandKompromiss bei Kinderrechten

Union und SPD haben sich auf die Betonung der Kinderrechte im Grundgesetz geeinigt. Die Zweidrittelmehrheit im Bundestag ist fraglich.

Kind sein – das heißt auch mal Königin sein dürfen Foto: Patricia Becaroto/imago

Sollen Schulen und Kitas wieder öffnen oder ist das für Kinder und Jugendliche viel zu gefährlich? Wenn es bald Kinderrechte im Grundgesetz gibt, würde die aktuelle Coronadiskussion wohl ganz anders verlaufen. Denn dann würden sich beide Seiten auch auf die Verfassung berufen. Die einen könnten sagen, dass das im Grundgesetz garantierte Kindeswohl für Präsenzunterricht spräche und die anderen könnten argumentieren, dass das Kindeswohl in Coronazeiten durch guten Digitalunterricht viel besser geschützt ist. In der Debatte hätten also beide Seiten neue Argumente – das Ergebnis aber bliebe dasselbe.

Grüne und Linke haben bereits eigene engagiertere Gesetzentwürfe für Kinderrechte vorgelegt

Nach langer Diskussion haben sich SPD und CDU/CSU jetzt auf eine Ergänzung des Grundgesetzes geeinigt, die die Rechte von Kindern betont. In Artikel 6, der sich mit Ehe und Familie beschäftigt, sollen folgende vier Sätze angefügt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Mit diesen Formulierungen ist keinerlei Ausweitung der Rechte von Kindern verbunden. Denn die verfassungsrechtliche Position von Kindern war schon bisher gut. Alle Grundrechte – vom Recht auf Gesundheit bis zur freien Entfaltung der Persönlichkeit – gelten natürlich auch für Kinder. Das Kindeswohl wurde vom Bundesverfassungsgericht auch bisher als wichtige Verfassungsposition anerkannt. Thorsten Frei, der zuständige CDU/CSU-Fraktionsvize, betonte denn auch, die geplante Grundgesetzänderung mache die Kinderrechte „sichtbar“.

Dass sich CDU/CSU und SPD einigen, kommt nicht völlig überraschend. Immerhin ist das Vorhaben im Koalitionsvertrag von Anfang 2018 festgeschrieben: „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern“, hieß es dort. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte dann drei Vorschläge erarbeitet, aus denen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) schon Ende 2019 einen ersten Vorschlag bastelte. Die Union bremste aber und forderte bessere Sicherungen für die Rechte der Eltern. Im Herbst setzte dann der Koalitionsausschuss eine kleine Arbeitsgruppe ein, die jetzt den Kompromissvorschlag vorlegte.

Massive Kritik kommt vom Aktionsbündnis Kinderrechte

Zwei Änderungen gegenüber dem ersten Vorschlag von Lambrecht fallen ins Auge. Die Kinderrechte sind jetzt als Staatsziel ausgestaltet und nicht als einklagbare Grundrechte. Das ist aber zweitrangig, weil Kinder ja ohnehin alle einklagbaren Grundrechte nutzen können. Neu ist auch der Satz: „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Doch auch dieser Satz ist eigentlich unnötig, da niemand die „Erstverantwortung“ der Eltern für ihre Kinder in Frage stellt. Ministerin Lambrecht begrüßte den Kompromiss dennoch. „Ich freue mich, dass sich jetzt auch die Unionsfraktion klar dazu bekennt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern“, sagte sie.

Doch es gab auch massive Kritik, etwa vom Aktionsbündnis Kinderrechte, in dem sich Verbände wie Unicef und das Kinderhilfswerk zusammengeschlossen haben. Der Koalitionsvorschlag bleibe hinter den Formulierungen der UN-Kinderrechtskonvention zurück. Dort müsse das Kindeswohl „vorrangig“ berücksichtigt werden, während die Koalition nur eine „angemessene“ Berücksichtigung des Kindeswohls vorschlägt. Für die Koalition mag die Kritik peinlich sein, sie zeigt aber auch, wie unnötig die Grundgesetzänderung ist. Denn die UN-Konvention bindet die deutsche Staatsgewalt auch dann, wenn das Grundgesetz dahinter zurückbleibt.

Ob es am Ende tatsächlich zu einer Grundgesetzänderung kommt, ist noch völlig offen. Denn für eine Änderung der deutschen Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Im Bundestag wären 473 Stimmen erforderlich, die Koalition hat aber gemeinsam nur 398 Sitze, es fehlen also 75 Stimmen. Diese könnten von der FDP (80 Sitze) kommen, wobei die FDP bisher zögerlich war. Alternativ könnten auch Linke (69) und Grüne (67) gemeinsam die nötige Mehrheit beschaffen. Im Bundesrat ist die Konstellation ähnlich.

Allerdings haben Grüne und Linke bereits eigene engagiertere Gesetzentwürfe für Kinderrechte vorgelegt. Ekin Deligöz, grüne Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, fordert bereits Nachbesserungen. „Wir werden für faule Kompromisse nicht zur Verfügung stehen.“ Die Grünen wollen vor allem ein echtes Kinder-Beteiligungsrecht, etwa für den Bau von Skateboardbahnen und andere jugendrelevante Themen. Wenn sich die Koalition mit Grünen und Linken nicht einigen kann, wird es keine Grundgesetzänderung geben – worüber die CDU/CSU wohl auch nicht traurig wäre.

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1 Kommentar

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  • "Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen."

    Was macht das "angemessen" in dem Satz?