Opposition in Belarus: Untersuchungshaft verlängert
Maria Kolesnikowa bleibt im Gefängnis. Ein Antrag, die U-Haft in Hausarrest umzuwandeln, scheitert. In Minsk gibt es weitere Festnahmen.
Kolesnikowa, die vor der Präsidentschaftswahl im August vergangenen Jahres den Wahlstab des oppositionellen Kandidaten Babariko geleitet hatte, war zusammen mit der ehemaligen Präsidentschaftskandidatin Swetlana Tichanowskaja und der Frau des ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Valeri Zepkalo, Veronika Zepkalo, in den Wochen nach der Wahl als Vorstandsmitglied des Koordinierungsrates der Opposition eines der prominentesten Gesichter der Opposition.
Das Trio kämpfte für einen Rücktritt von Präsident Alexander Lukaschenko, freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Doch am 7. September wurde die 38-jährige Kolesnikowa, die 13 Jahre lang in Stuttgart als Musikerin gearbeitet hat, selbst zur politischen Gefangenen.
Sie hatte an diesem Tag ihre Abschiebung in die Ukraine durch einen Sprung aus einem Wagen des Geheimdienstes verhindert. Die belarussische Generalstaatsanwaltschaft wirft ihr Aufrufe zu „Handlungen vor, die die nationale Sicherheit der Republik Belarus gefährden“ und beschuldigt sie der „Gründung einer extremistischen Vereinigung“. Seit dem 11. September sitzt sie in Schodino in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Haft. Ihre Kolleginnen, Swetlana Tichanowskaja und Veronika Zepkalo haben das Land verlassen.
Dezentrale Proteste
Auch fünf Monate nach den Präsidentschaftswahlen vom 9. August ebben die Proteste nicht ab. Bislang wurden 30.000 Belaruss*innen bei diesen Protesten festgenommen, hunderte in Gefängnissen misshandelt und gefoltert. Im Gegensatz zu den Wochen nach der Wahl finden die Proteste nun vor allem dezentral und in Hinterhöfen statt.
Am vergangenen Dienstag wurden bei derartigen Protesten in Minsker Höfen 25 Personen festgenommen, berichtet das Portal tut.by. Der Regierung sind diese Proteste in den Hinterhöfen ein Dorn im Auge. Derartige „Performances in den Höfen“, so das belarussische Innenministerium am Mittwoch, „stören die Ruhe der Mitbürger und werden als Organisation nicht genehmigter Veranstaltungen mit nicht registrierter Symbolik gewertet“. Dies gelte auch dann, wenn diese Veranstaltungen als „Teeparties“ bezeichnet würden.
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