FFP2-Maskenversorgung in Hamburg: Überforderte Apotheken
Die Pflicht, jeweils drei kostenlose FFP2-Schutzmasken an potenzielle Risikopatient:innen herauszugeben, stellt Apotheken vor Probleme.
Die Vorräte waren in manchen Apotheken bereits am Dienstagnachmittag aufgebraucht, andere gaben die Masken von vornherein lediglich an Stammkund:innen heraus. Bei einigen Apotheken herrschte ein so hoher Andrang, dass sich lange Warteschlangen auf den Bürgersteigen bildeten– auch keine so gute Idee in Pandemiezeiten.
Der Start der kostenlosen Maskenabgabe sei „holprig“ verlaufen, sagt der Präsident der Apothekerkammer Hamburg, Kai-Peter Siemsen. Dies sei aber bei einer Vorlaufzeit, die sich auf fünf Tage inklusive Wochenende beschränkt habe, in der die Apotheken selbstständig Masken auf dem freien Markt beschaffen mussten, zu erwarten gewesen. Die Apotheken seien derzeit zum Teil mit der drei- bis fünffachen Kundenanzahl gegenüber normalen Zeilen konfrontiert. „Insgesamt müssen die Hamburger Apotheken rund 650.000 Masken-Anspruchsberechtigte versorgen“, sagt Siemsen.
Der 64-jährige Manfred Frenz ist einer jener Anspruchsberechtigen, die am Dienstag keine Maske erhielten. Er hat einen Herzfehler und das Mindestalter von 60 Jahren überschritten – Alter und Vorerkrankung sind Faktoren, die ihn auch einzeln als einen der Anspruchsberechtigten klassifizieren würden. Am Dienstagmorgen sei er auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz zu der nächstbesten Apotheke geeilt, berichtet er der taz.
Manfred Frenz, potenzieller Risikopatient
Die Verkäuferin habe ihn zu allererst gefragt, ob er denn Stammkunde sei. „Ich wusste gar nicht, ob ich Stammkunde bin, ich versteh auch nicht, was ein Stammkunde in einer Apotheke sein soll – das ist ja keine Kneipe“, so der Hamburger. Die Verkäuferin habe daraufhin seine Kundendaten eingesehen und erklärt, dass er zuletzt 2019 Produkte in dieser Apotheke gekauft habe – und somit keine Maske bekommen würde. Die vom Bund bezahlten FFP2-Masken vergebe die Apotheke nämlich ausschließlich an Stammgäste. „Ob das legal ist, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht“, sagt Frenz.
Auf die Frage, ob Apotheken Masken lediglich an ausgesuchte Kunden herausgeben dürfen, erklärt der Pressesprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Reiner Kern, dass dies legal sei und die Verordnung des Bundes in diesem Punkt keine klaren Richtlinien festlege. Anders als bei Medikamenten auf Rezept gebe es bei den Gratis-FFP2-Masken keinen Kontrahierungszwang, also nicht die Pflicht, die Ware herauszugeben.
Kern äußert sich verständnisvoll: „Die Konzentration auf Stammkunden ist ein Versuch, Regeln für den eigenen Betrieb zu etablieren und damit auch dafür zu sorgen, dass die Patienten mit dem höchsten Risiko auf jeden Fall versorgt werden“, sagt er. Zwar könne auf diese Art nicht jede:r Patient:in mit den Masken versorgt werden, die ihr oder ihm zustünden, aber das sei ohnehin schwierig: „Die meisten Apotheken haben am ersten halben Tag mehr als 200% des Patientenaufkommens eines normalen Tages bewerkstelligt.“ Es seien ja erst wenige Tage vergangen. Der Anspruch auf die drei kostenlosen Schutzmasken gilt laut Verordnung bis zum 6. Januar.
Frenz sagt, er sei auf dem Rückweg von seiner Arbeit zu einem weiteren Versuch aufgebrochen, um in einer anderen Apotheke eine Maske zu erhalten, doch diese war bereits ihren gesamten Vorrat losgeworden: „Schade“, sagt Frenz, „dann laufe ich wohl noch ein paar Tage länger mit meiner Stoffmaske herum.“
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