Enteignungs-Volksbegehren in Berlin: Entscheidung in zehn Tagen
Der Bausenator geht davon aus, dass das Volksbegehren zulässig ist. Der Senat soll darüber bis Ende des Monats entscheiden, fordert er.
SPD, Linke und Grüne sind sich in der Frage des Volksbegehrens uneins. Linke und Grüne stellten sich in unterschiedlicher Form bereits hinter das Volksbegehren. Die SPD mit Regierungschef Michael Müller hingegen positionierte sich gegen Enteignungen. „Ich orientiere darauf, dass wir schnell zu einer Lösung kommen und zu einem Standpunkt, in dem sich auch alle wiederfinden“, sagte Scheel. „Ob das gelingt, hängt vom Einigungswillen aller Beteiligten ab.“
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen will Unternehmen vergesellschaften, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, und das mit einem Volksbegehren durchsetzen. Dies soll helfen, dass Wohnen in der Stadt bezahlbar bleibt. Der Senat, so die Forderung, soll dazu ein entsprechendes Gesetz erarbeiten. Grundlage des bundesweit bisher einmaligen Vorstoßes sind Regelungen im Grundgesetz, die eine Vergesellschaftung gegen Entschädigung unter Bedingungen zulassen.
In einem ersten Schritt hatte die Initiative im Vorjahr rund 77.000 Unterschriften eingereicht, um den Start des Volksbegehrens zu beantragen – nötig waren lediglich 20.000. Die vorgeschriebene rechtliche Prüfung durch die Innenverwaltung zog sich indes erneut wie bereits bei anderen Volksbegehren mehr als ein Jahr hin. Liegt das Ergebnis vor, müssen sich Senat und Abgeordnetenhaus positionieren, ehe das Volksbegehren beginnen kann.
Um es zum Erfolg zu führen, müssten innerhalb von vier Monaten sieben Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten unterschreiben. Das sind rund 175.000 Berliner. Gelingt das, folgt ein Volksentscheid, der wie eine Wahl abläuft. Dieser, so das Ziel der Initiative, könnte parallel zur Wahl des Abgeordnetenhauses und des Bundestages über die Bühne gehen – beide Wahlgänge finden voraussichtlich am selben Tag Ende September 2021 statt.
Sebastian Scheel, Bausenator
Um den Termin zu schaffen, müsste das gesetzlich vorgegebene Verfahren aufseiten des Senats nun aber vorankommen. Die Initiative hatte der SPD-geführten Innenverwaltung zuletzt mehrfach vorgeworfen, die Prüfung bewusst zu verzögern, damit es mit dem möglichen Volksentscheid am Super-Wahltag 2021 nicht klappt. Auch Mitglieder der rot-rot-grünen Koalition teilten diese Kritik.
Zwar könnte der – ein erfolgreiches Volksbegehren vorausgesetzt – auch an einem anderen Termin stattfinden. Womöglich wäre dann aber die Mobilisierung geringer, und das Quorum einer Mindestzustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten, die obendrein eine Mehrheit haben müssen, würde nicht erreicht.
Scheel warnte vor solchen Szenarien. „Ich halte nichts davon, vorherzusagen, ob ein Quorum erreicht wird oder nicht“, sagte er. „Ich halte aber auch nichts von Versuchen, die darauf abstellen, eine solche Debatte anhand eines Quorums scheitern zu lassen. Alles, was nur darauf hinausläuft, das von der Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl wegzuschieben, halte ich für schwierig“, so Scheel. „Man sollte keine Angst vor den Berlinerinnen und Berlinern haben.“
Der Senator selbst positionierte sich nicht klar für oder gegen das Volksbegehren. „Ich habe Sympathien für die Diskussion, die geführt wird um die Frage, ob Wohnungsbestände dem Druck von Kapitalmärkten ausgesetzt werden sollen“, sagte er. Der damit verbundene Renditedruck führe zu „Verwertungslogiken“, die ungesund seien.
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