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Reform für Fernfahrer

Die EU beschließt mehr Rechte für Lastwagenfahrer: Länger zu Hause, fairere Bezahlung, Ruhezeiten nicht nur auf dem Bock. Polen kritisiert Protektionismus

Das Europaparlament hat umfassende neue Regeln für Fernfahrer beschlossen, um ihnen europaweit geregeltere Ruhezeiten, mehr Zeit zu Hause und eine fairere Bezahlung zu sichern. Die Europaabgeordneten stimmten am Donnerstag einem Reformpaket zu, auf das sich die zuständigen EU-Minister nach jahrelangen Verhandlungen im April verständigt hatten. Mit den neuen Regeln soll auch schärfer gegen Wettbewerbsverzerrung in der Transportbranche – beispielsweise durch Briefkastenfirmen – vorgegangen werden.

Nach Angaben des Europaparlaments können rund 3,6 Millionen Lkw-Fahrer von den Reformen profitieren. Sie dürfen die reguläre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Fahrerkabine verbringen. Außerdem bekommen sie das Recht, spätestens nach drei Wochen Arbeit nach Hause fahren zu können. Unternehmen müssen ihre Fahrpläne dementsprechend organisieren. Können die Fahrer ihre Ruhepause nicht zu Hause verbringen, muss der Arbeitgeber für die Kosten einer Unterkunft aufkommen. Zudem sollen die Gehälter von Fahrern durch Regeln zur Entsendung EU-weit angepasst werden.

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Europaabgeordneten, Ismail Ertug, begrüßte die Annahme des Reformpakets. „Wir haben nach langen und schwierigen Verhandlungen einen guten Kompromiss gefunden, den auch die zentraleuropäischen Staaten mittragen“, sagte er. Das Ergebnis ermögliche einen großen Schritt hin zu einem geordneten und humaneren Transportsektor. Das Gesetzespaket solle dem „Nomadendasein“ vieler Fahrer ein Ende setzen, so Ertug. Politiker, zum Beispiel aus Polen und Bulgarien, warfen ihren westlichen Nachbarn Protektionismus auf Kosten osteuropäischer Speditionsunternehmen vor.

Neue Registrierungspflicht

Um Betrug in der Branche zu bekämpfen, sollen Fahrtenschreiber künftig Grenzübergänge registrieren. Damit es weniger Briefkastenunternehmen gibt, müssen Spediteure den neuen Regeln zufolge zudem nachweisen, dass sie in demjenigen Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, auch aktiv sind. Die EU-Länder haben nun 18 Monate Zeit, um den Großteil der Reformen umzusetzen. (dpa, afp)

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