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Epstein und die Deutsche BankHände Hoch, Bank!

Die Deutsche Bank soll Strafe zahlen, weil sie einen Verbrecher als Kunden hatte – das aber war zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehung nur ein Gerücht.

Schuld oder nicht schuld? Gerücht oder Beweis? Klar ist: Die Deutsche Bank ist nicht die Polizei Foto: Boris Roessler/dpa

Keine Frage: Milliardär Epstein war ein unerfreulicher Charakter. Gegen den 63-jährigen Hedgefondsmanager wurde wegen Kindesmissbrauchs und Menschenhandel ermittelt, als er sich im vergangenen Jahr in der Untersuchungshaft in New York das Leben nahm.

Trotzdem ist es merkwürdig, zumindest für das deutsche Rechtsverständnis, dass die Deutsche Bank nun auch schuldig sein soll. Wie das New Yorker Department of Financial Services (DFS) am Dienstag bekannt gab, muss die Bank 150 Millionen Euro Strafe zahlen. Unter anderem wegen Epstein.

Der Milliardär war von 2013 bis 2018 Kunde bei der Deutschen Bank – und in dieser Zeit ein freier Mann. Zwar war er 2008 verurteilt worden, weil er eine Minderjährige zur Prostitution gezwungen hatte, doch seine 18-monatige Haftstrafe hatte er verbüßt. Es gab keine Anklage gegen Epstein, als er Kunde bei der Deutschen Bank war. Als dann gehäuft Medienberichte über Vorwürfe gegen Epstein auftauchten, kündigte die Bank die Konten.

Doch das war der New Yorker Aufsichtsbehörde zu wenig. Wie Chefin Linda Lacewell ausführte, hätte die Bank doch „Epsteins schreckliche Verbrechensgeschichte“ gekannt. Sprich: Sie hätte doch gewusst, dass er 2008 einmal in Haft gesessen hätte. Daher sei es „unentschuldbar“, dass die Bank „verdächtige Transaktionen“ in „Millionenhöhe“ nicht entdeckt hätte.

Racial Profiling verlangt

Zu diesen „verdächtigen Transaktionen“ zählt die Aufsichtsbehörde, dass es Zahlungen an „russische Models“ sowie an „verschiedene Frauen mit osteuropäischen Vornamen“ gab. Die New Yorker Aufsichtsbehörde verlangt also Racial Profiling: Wer einen bestimmten Namen trägt, ist ganz bestimmt verdächtig.

Vor allem aber hantiert die Behörde ständig mit dem Begriff der „öffentlichen Vermutungen“ – was eine freundliche Umschreibung für „Gerücht“ ist. Die Bank hätte also Zahlungen an „Personen“ stoppen sollen, von denen „öffentlich vermutet“ wurde, dass sie Epsteins Mitverschwörer beim Kindesmissbrauch seien.

Wie gesagt: Es gab keine Beweise, keine polizeilichen Ermittlungen. Nur Gerüchte. Aber sie sollten reichen, damit eine Bank umfangreiche Sachermittlungen gegen einen Kunden startet. Das kann eine Bank nicht leisten. Sie ist nicht die Polizei. Zum Glück nicht.

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6 Kommentare

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  • Es ist schon merkwürdig, dass diese in den USA gängige Praxis fast ausschließlich dort ausländische Unternehmen betrifftt, isn't it?

    • @Hampelstielz:

      Oh yes, it is!!!

    • 9G
      93232 (Profil gelöscht)
      @Hampelstielz:

      No, it isn't. Betrifft beispielsweise genauso den US-Amerikaner Woody Allen - der wird wegen eines behaupteten und nicht nachgewiesenen Vergehens boykottiert und verfemt. Die Denke dahinter ist die gleiche - wenn hinreichend viele Finger auf jemanden zeigen, hat man ihn fertigzumachen. Und wer nicht mitmacht kriegt Ärger - wenn nicht gleich, dann spätestens sollte demjenigen tatsächlich etwas nachgewiesen werden.

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Danke, Problematik gut zusammengefasst.

  • Danke für die Klarstellung.



    Die weder Epstein noch die Deutsche Bank rein waschen sollte, aber dem Gerichtsurteil liegt schon ein merkwürdiges Verständnis zugrunde. Umso erstaunlicher das die Bank das "zerknirscht" akzeptiert hat.



    Mal sehen, ob in ein paar Jahren noch hunderte Millionen Strafzahlungen fällig werden, weil die Bank einen Betrüger, Täuscher und Hetzer Mittel zur Verfügung gestellt hat. Zur Zeit ist er unangreifbar. Aber das kann sich ändern.

    • @fly:

      "Umso erstaunlicher das die Bank das "zerknirscht" akzeptiert hat."

      In den USA ist es finanziell fast immer besser einen Deal einzugehen als jahrelang einen Prozess zu führen. Darauf bauen viele Anwälte, zum Beispiel im Verbraucherrecht, ihr Geschäftsmodell auf.



      Umgekehrt führt es dazu, dass man in den USA für viele Waren, zum Beispiel für Arzneimittel, sehr viel mehr bezahlt als in anderen Ländern, weil die (exorbitanten) Versicherungsprämien und die Kosten für Rechtsstreitigkeiten eingepreist werden. Wer aus DE in die USA exportieren will hat manchmal sogar das Problem, dass seine Versicherung Umsätze nur bis zu einer Obergrenze versichert. De facto ist das ein Handelshemmnis und die US-Justiz ist gerade bei europäischen Unternehmen sehr strikt. Das erlebt die Deutsche Bank seit Jahren, davon sind aber auch eine Menge anderer Länder betroffen.



      Und ja, die Deutsche Bank wird nach der Trump-Präsidentschaft auch ne Menge Rechtsstreitigkeiten wegen den Geschäften mit Trump erleben.