Bremen berät Lockerungs-Details: Öffnung in Raten
Die Länder müssen Auflagen beschließen, unter denen die Geschäfte wieder öffnen dürfen. Bremer Senat muss zudem Ausweitung der Kinderbetreuung klären.
BREMEN taz | Am Freitag will der Senat vorstellen, wie die mit der Bundesregierung verabredeten Lockerungen des Shutdowns in Bremen umgesetzt werden. Möglich ist eine Wiederöffnung von Geschäften am Montag, sofern die Ladenfläche kleiner als 800 Quadratmeter ist – die Flächenbeschränkung gilt nicht für Kfz-, Fahrrad- und Buchhändler.
Aber: Alle müssen „Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen“ erfüllen, wie es im am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Bundesregierung heißt. Das gilt auch für Bibliotheken und Archive, die ebenfalls wieder öffnen dürfen. Diese Auflagen muss Bremen jetzt ausarbeiten.
Nach Angaben der City-Initiative, einem Zusammenschluss von Bremer Geschäften, gibt es in der Innenstadt viele Läden, deren Verkaufsflächen klein genug sind. Offen ist, ob Größere ihre Flächen verkleinern dürfen.
Der Senat muss zudem entscheiden, wie die beschlossene Ausweitung der Notbetreuung von Kindern umgesetzt wird. Im Gespräch sei, auch Kinder von Eltern aufzunehmen, bei denen nur ein Elternteil in einem „systemrelevanten Beruf“ arbeitet, sagte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) Mittwochabend. In Bremen dürfen bisher nur Angehörige definierter Berufsgruppen die Kinderbetreuung nutzen und nur, wenn beide Eltern in diesen Berufen arbeiten oder jemand alleinerziehend ist.
„Härtefälle“ werden aufgenommen
Seit zwei Wochen werden auch Kinder als „Härtefälle“ aufgenommen, etwa aufgrund schwieriger Familienverhältnisse. Seitdem sei die Zahl der betreuten Kinder etwas gestiegen, sagte Wolfgang Bahlmann, Geschäftsführer des städtischen Trägers Kita Bremen. So seien am Donnerstag 300 von 9.000 Kindern zur Betreuung gebracht worden.
„Bei den allermeisten arbeiten die Eltern in systemrelevanten Berufen.“ Beim zweitgrößten Träger, dem Landesverband evangelischer Kindertagesbetreuung, sind es nach Angaben des Geschäftsführers fünf Prozent Auslastung.
Bürgermeister Bovenschulte sagte, die Ausweitung der Notbetreuung dürfe nicht dazu führen, dass sich ein Normalbetrieb einschleiche. Allerdings zeigt der Vergleich mit Hamburg, dass Eltern mitdenken können. Der dortige Senat hatte auf Berufe-Listen verzichtet. Nach Angaben der Hamburger Sozialbehörde nehmen täglich drei bis fünf Prozent der Eltern die Notbetreuung in Anspruch.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!