petition der woche
: Im virtuellen Raum gibt es ganz neue Formen der Kinderarbeit

Anlass der Petition Verletzung der Kinderrechte im Netz und in den sozialen Medien

Das will die Initiatorin Dass Kinder­arbeit im Netz verboten ist

Das will sie nicht Den Spaß am Posieren verderben

Wenn ein zweijähriges Kind vor einer Fernsehkamera steht, ist das in Deutschland Kinderarbeit. Und wenn ein zweijähriges Kind auf Instagram die neueste Strampler-Kollektion präsentiert, ist das was?

Für Toyah Diebel und ihre Unterstützer*innen ist das ganz klar ebenfalls Kinderarbeit. Mit ihrer Online-Petition „#digitaleKinderarbeit braucht Regeln“ möchte Diebel dafür sorgen, dass bestehende Vorgaben in den sozialen Netzwerken umgesetzt werden. „Die Eltern tun etwas, was laut Gesetz nicht rechtens ist und verkaufen das alles als riesengroßen Spaß“, sagt sie. Hinter dem vermeintlichen Spaß steckt allerdings eine moderne Form der Kinderarbeit, die zu einem lukrativen Geschäft geworden ist.

Der achtjährige Ryan Kaji aus Amerika etwa hat laut der englischsprachigen Zeitschrift Forbes im letzten Jahr 26 Millionen Dollar verdient. 24 Millionen User haben seinen YouTube-Kanal abonniert, auf dem der Kinder-Influencer Spielzeug präsentiert.

Von so vielen Abos träumen junge In­fluencer*innen und auch ihre Eltern. Das Geschäftsmodell ist einfach: Influencer*innen bewerben Produkte und bekommen von Unternehmen Geld dafür. Deshalb dürfen auch schon junge Kinder auf den Kanälen ihrer Eltern mitmachen.

Seit drei Jahren beobachtet auch das Deutsche Kinderhilfswerk diese Situation. Luise Meergans, die dort Bereichsleiterin für Kinderrechte und Bildung ist, erkennt in Bezug auf Mini-Influencer*innen mehrere Vergehen gegen Kinderrechte: „Wir sehen oft eine Verletzung der Intim- und Privatsphäre. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass auch eine Menge Beteiligungsrechte verletzt werden.“ Fraglich sei, ob Kinder die Spielzeuge vor der Kamera immer freiwillig testen.

Toyah Diebel, die Initiatorin der Petition, sieht da einen starken Interessenkonflikt der Eltern: „Sie sind eigentlich dafür zuständig zu gucken, dass das Kind nicht viel arbeitet“, andererseits seien sie am wirtschaftlichen Erfolg des Kanals interessiert. Natürlich könne man nicht generell davon ausgehen, dass jedes Kind vor die Kamera gezwungen werde. Manche liebten das auch. Dennoch fordert sie, „dass die Gesetze, die es bereits gibt, angepasst werden an die sozialen Medien“.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz gibt es Ausnahmen, die Kinderarbeit etwa bei Fernsehproduktionen oder Theateraufführungen erlauben. Aber diese betreffen erst Kinder ab drei Jahren, für jüngere wird keine Genehmigung erteilt.

Im Gesetz ist zudem geregelt, wie lange Kinder vor der Kamera oder auf der Bühne stehen dürfen, wie viel Pause sein sollte und wie viel Freizeit die Kinder haben müssen. „Es gibt kein Rechtsproblem, es gibt ein Umsetzungsproblem“, sagt Meergans vom Deutschen Kinderhilfswerk.

Die Gewerbeaufsichtsämter sind dafür zuständig, die Einhaltung der Gesetze in den sozialen Medien zu überprüfen. „Wir gehen davon aus, dass sich die Gewerbeaufsichtsämter derzeit in einem digitalen Tiefschlaf befinden“, meint Meergans.

Toyah Diebel hofft, dass sich das ändert und ihre Petition eine Debatte anstößt: „Einer muss den trampelnden Elefanten im Kinder-Bilder-Porzellanladen spielen, und der bin halt ich.“ Gemeinsam mit mittlerweile über 40.000 anderen Menschen. Denise Klein