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Streit um den Nachwuchs

Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinderschutzorganisationen fordern weiter eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, doch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sträubt sich. Mitte August 2012 hat deshalb das Aktionsbündnis Kinderrecht, zu dem Unicef Deutschland, der Kinderschutzbund, das Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind gehören, einen offenen Brief an die Ministerin veröffentlicht. Anlass war eine Mitte Juli an den Bundesrat gerichtete Stellungnahme Leutheusser-Schnarrenbergers, nach der Kinderrechte in der Bundesrepublik Deutschland bereits ausreichend normiert und umgesetzt seien.

Das Aktionsbündnis Kinderrecht hält dagegen: „Die Begründungen, die Sie anführen, entsprechen unserer Auffassung nach nicht dem Stand der Diskussion über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.“ Neben dem Bundesrat sähe auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Notwendigkeit, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. In der heutigen Fassung des Grundgesetzes komme nicht ausreichend zum Ausdruck, dass Kindern in Bezug auf den Schutz, die Beteiligung und die Förderung eigene Rechte zustehen, die sich von denen Erwachsener unterscheiden, betonte das Aktionsbündnis in seinem Schreiben.

■ Der offene Brief im Wortlaut und weitere Infos unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

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