Ausbau der Radinfrastruktur: Zu wenig Leute für Anträge?
Mehr als eine Milliarde Euro steht für Radwege bereit. Die Grünen fürchten, dass das Geld wegen zu wenig Stellen im Verkehrsministerium nicht fließt.
In Deutschland werden rund 11 Prozent aller Wege mit dem Rad zurückgelegt. Angesichts der Klimakrise und verstopfter Straßen will die Bundesregierung diesen Anteil deutlich erhöhen, indem Radwege besser und sicherer werden. Im laufenden Haushaltsjahr sieht das Bundesverkehrsministerium rund 200 Millionen Euro für den Ausbau der Radinfrastruktur vor. „Im Rahmen des Klimapakets werden für den Radverkehr zusätzlich rund 900 Millionen Euro bis 2023 bereitgestellt“, teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Damit ständen für den Radverkehr allein auf Bundesebene bis 2023 rund 1,45 Milliarden Euro im Haushalt des Ministeriums zur Verfügung, heißt es. Gefördert werden etwa flächendeckende Radverkehrsnetze, geschützte Radfahrstreifen, moderne Abstellanlagen oder Fahrradparkhäuser.
Doch hinter diesen Summen stecke möglicherweise mehr Show als Substanz, sagt Kindler. Denn derzeit sind im Verkehrsministerium nur 11,9 Planstellen für Radverkehr vorgesehen, zwei weitere sollen 2020 folgen. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Berichtsanforderung von Kindler hervor, die der taz vorliegt. Ob neue Stellen für den Radverkehr ab 2021 geschaffen werden, ermittelt das Ministerium noch.
Würden die Planstellen nicht massiv aufgestockt, drohe der angekündigte Ausbau der Radinfrastrutur zu scheitern, ist Kindler überzeugt. Damit die angekündigten Gelder investiert werden können, müsse das Verkehrsministerium sein Radpersonal auf mindestens 50 Stellen erhöhen. „Ansonsten drohen die Mittel einfach nicht abzufließen“, warnt Kindler. „Dann erweist sich das Ganze womöglich als Papiertiger.“
Auch bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (STVO) hat Scheuer angekündigt, das Radfahren zu stärken. So soll das Parken von Autos auf Radwegen oder in der zweiten Reihe auf der Straße mit einem höheren Bußgeldern belegt werden. Doch die geplanten Änderungen gehen nicht weit genug, monieren Fußgänger- und Radfahrlobbyisten. Gleichzeitig drohen Verschlechterungen. So sollten Lastenräder nicht auf Straßen parken dürfen. An diesem Punkt ist das Ministerium aber zurück gerudert. Ursprünglich sollte die Novellierung der STVO noch 2020 in Kraft treten. Weil einige Bundesländer Änderungen wünschen, wird der Bundesrat aber erst im Februar darüber abstimmen.
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