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Bundestag debattiert über konkurrierende Gesetzentwürfe

Am Mittwoch, dem 26. Juni, debattiert der Bundestag über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe zur Steigerung der Organspendenrate. Deutschland gehört europaweit zu den Ländern mit den wenigsten Organspendern. Aus diesem Grund verhandelt die Politik seit vergangenem Herbst über Änderungen des Transplantationsgesetzes. Der Fraktionszwang ist für die Abstimmung am Mittwoch aufgehoben, der Ausgang völlig offen.

Der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erarbeitete Entwurf beinhaltet eine Widerspruchsregelung (Opt-out): Danach gilt jede Person als Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch vor. Zudem werden die nächsten Angehörigen befragt, ob ihnen ein Widerspruch des Verstorbenen bekannt ist.

Dagegen wendet sich der interfraktionelle Gesetzentwurf zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende“. Er sieht eine Zustimmungslösung (Opt-in) vor, also dass Spender*innen sich weiter aktiv zur Organspende bereit erklären müssen. Steigen soll die Rate vor allem infolge von strukturellen Veränderungen und intensivierter Aufklärung.

Hausärzte sollen ­regelmäßig aufklären

Dafür sollen das Sozialgesetzbuch, die Approbationsordnung für Ärzte und die Fahrerlaubnis-Verordnung verändert werden. Außerdem ist vorgesehen, ein digitales Register einzurichten, in dem sich die Spender*innen eintragen lassen, aber auch jederzeit ihre Erklärung widerrufen können. Hausärzte sollen alle zwei Jahre auf diese Möglichkeit hinweisen und regelmäßig über die Organspende aufklären.

In 20 von 28 EU-Staaten gibt es Widerspruchslösungen. In einigen wie Luxemburg ist seither die Spendenrate zurückgegangen, in anderen gestiegen. Die politische Debatte wird von einer breiten wissenschaftlichen Kontroverse begleitet. So hat eine Studie von Kevin Schulte vom Universitätsklinikum Kiel nachgewiesen, dass der Rückgang der Organspenden in Deutschland auf ein Erkennungs- und Meldedefizit von möglichen Organspendern zurückzuführen ist. Eine Meta-Studie von Adam Arshad, University of Birmingham, hat festgestellt, dass es „keinen signifikanten Unterschied bei der Spenderate zwischen Opt-out- und Opt-in-Ländern gibt“.

Als Spender infrage kommen faktisch nur Menschen, die einen Hirntod infolge von Hirnblutungen, -tumoren, Schlaganfällen, Hirnhautentzündungen oder Unfallverletzungen erleiden, und zwar im Krankenhaus, wo der Hirntod sachgemäß festgestellt und die Organe unmittelbar danach entnommen werden können: Das traf im Jahr 2018 nur auf 4.000 Menschen zu, also weniger als 0,5 Prozent aller Sterbenden. (gre)