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in der taz vor 15 Jahren: Über die Finanzierung Ostdeutschlands

Mit mindestens zweien seiner Forderungen lag der gefeuerte DDR-Finanzminister Walter Romberg wirklich daneben. Die Verwendung sämtlicher Steuereinnahmen aus dem Gebiet der Noch-DDR zugunsten der fünf neuen ostdeutschen Bundesländer ist nicht verfassungsgemäß. Und für das Begehren, die Entscheidungsgewalt über die Nutzung des Treuhandvermögens den fünf Ländern zu überlassen, können sich die künftigen Landesregierungen nur bedanken – dies dürfte ein riesiges Minusgeschäft werden. In zwei Punkten hat der Noch-Finanzminister aber recht: die Kosten der Einheit nicht herunterzuspielen und die Bundesländer dafür nicht zur Kasse zu bitten. Ansprechpartner für die Finanzierung ist und bleibt Bonn und damit die christlich-liberale Koalition.

Der Länderfinanzausgleich ist bei relativ gleichen Ausgangsbedingungen unter den Teilnehmern konzipiert worden. Davon kann bei den neuen Ländern ernsthaft aber wohl kaum die Rede sein. Und noch ist überhaupt nicht absehbar, wann in der Noch-DDR ein funktionierendes Steuer- und Rechnungswesen installiert ist; wer jetzt Steuerschätzungen für die kommenden Jahre abgibt, ist schlichtweg ein Phantast.

Dietmar Bartz, 17. August 1990

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