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Zulassung für die EuropawahlRechte dürfen alle gewählt werden

Der Bundeswahlausschuss lässt 42 Parteien für die Europawahl zu. Darunter auch die drei rechtsextremen, die sich beworben haben.

Die EU-Bürger sind im Mai aufgerufen ein neues Parlament zu wählen. Deutschland hat 96 Sitze Foto: ap

Berlin taz | Als der Bundeswahlausschuss am Freitag über die Zulassung von Parteien und politischen Vereinigungen zur Europawahl abstimmte, saßen sie selbstbewusst in der ersten Reihe: Drei Vertreter der Partei „Die Rechte“ in T-Shirts mit dem Konterfei von Ursula Haverbeck. Die mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilte 89-jährige Holocaustleugnerin ist Spitzenkandidatin der Partei für die Europawahl. Lachend kommentierten sie immer wieder die Abstimmungen und Ergebnisse darüber, welche Parteien am 26. Mai 2019 auf den Wahllisten zum EU-Parlament stehen werden.

„Der Wahlvorschlag der SPD wird wegen Volksfeindlichkeit abgewiesen“ spotteten sie beispielsweise über die Wahlliste der Sozialdemokraten – und provozierten damit erfolgreich einen größeren Tumult.

In öffentlicher Sitzung hatte der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Listen von insgesamt 59 Parteien und politischen Vereinigungen zu entscheiden. 54 davon reichten Listen für alle Bundesländer ein. Fünf weitere politische Vereinigungen, auch die CSU, wollenen für einzelne Bundesländer ins EU-Parlament einziehen. Zugelassen werden Parteien, die 0,1 Prozent der Wahlberechtigten repräsentieren und dies durch entsprechende Unterschriften nachweisen. Parteien, die bereits im EU-Parlament vertreten sind, müssen diesen Nachweis nicht erbringen.

Die Konflikte zwischen Parteien des rechten und des linken Spektrums zogen sich durch die gesamte Sitzung. Bérangère Bultheel, Kandidatin der Hamburger Sozialliberalen Demokratischen Partei rief den Männern von „Die Rechte“ empört entgegen: „Sie nutzen die Demokratie, um dann die Demokratie abzuschaffen!“ Sie war der Partei vor, JüdInnen und MigrantInnen aus Deutschland vertreiben zu wollen.

Vertreter der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) meldeten sich ebenfalls zu Wort und forderten den Ausschuss auf, die Wahlvorschläge der Parteien NPD, Der Dritte Weg und Die Rechte auf Grund ihrer rechten und neonazistischen Profile abzuweisen.

18 Parteien raus

Bundeswahlleiter Georg Thiel wies die Aufforderung mit den Worten zurück, dass in der Sitzung nur eine Überprüfung der formal korrekten Einreichung der Wahlvorschläge überprüft werde – nicht die inhaltliche Linie der einzelnen Parteien.

Bei insgesamt 15 Parteien wies der Ausschuss die Wahlvorschläge zurück – viele von ihnen hatten nicht die geforderte Anzahl von Unterstützungsunterschriften erreicht. Drei Parteien hatten außerdem im Vorfeld ihre Anträge zurückgezogen, darunter auch „Die Blaue Partei“ der ehemaligen AfD-Abgeordneten Frauke Petry.

Damit bleiben 41 Parteien übrig, die in Deutschland um Mandate für das europäische Parlament kämpfen. So viele wie nie zuvor. Denn seit einem Urteil vom 26. Februar 2014 des Bundesverfassungsgerichts gilt die sogenannte Drei-Prozent-Sperrklausel als Verfassungswidrig. Sie war erst im Oktober 2013 in Kraft getreten und mit der Begründung wieder ausgesetzt worden, dass die Hürde von drei Prozent für den Einzug von Parteien ins Europaparlament gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verstößt. Jede abgegebene Stimme der WählerInnen müsse die gleiche Erfolgschance haben, hieß es damals bei der Urteilsverkündung.

Brexit sorgt für Verwirrung

Wie viele Parteien letztendlich wirklich einziehen, wird sich im Mai zeigen. Für Deutschland werden auch zukünftig 96 Abgeordnete im Europaparlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten wird sich voraussichtlich von aktuell 751 auf 705 verringern, weil Großbritannien die Europäische Union verlässt.

Der angekündigte und möglicherweise verschobene Brexit sorgte auch in den Reihen des Bundeswahlausschuss für Verwirrung: Länger diskutierten die elf Mitglieder über eine Kandidatin der proeuropäischen Partei Volt Deutschland , die nur die britische Staatsangehörigkeit besitzt.

Normalerweise dürfen sich UnionsbürgerInnen auch in anderen Ländern zur Wahl stehen. Derzeit ist jedoch unklar, ob Großbritannien am 26. Mai noch Mitglied der EU ist oder nicht. Dementsprechend konnte der Ausschluss auch nicht klären, ob die Kandidatin dann weiterhin wählbar sein wird – sie wurde vorerst zugelassen und könnte nun im weiteren Verlauf ihre Zulassung verlieren.

Zugelassen wurde auch die Liste der Partei „Die Rechte“, sowie zwei weitere rechtsextreme Parteien: Der „Dritte Weg“ und die NPD. Nicht zugelassen wurde die Sozialliberale Partei, sie erreichte nicht das erforderliche Quorum. Die MLPD wird dagegen antreten.

Für die Europawahl sind rund 60,8 Millionen Deutsche und rund 3,9 Millionen in Deutschland lebenden EU-Bürger wahlberechtigt.

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5 Kommentare

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  • "Für die Europawahl sind rund 60,8 Millionen Deutsche und rund 3,9 Millionen in Deutschland lebenden EU-Bürger wahlberechtigt."

    "Zugelassen werden Parteien, die 0,1 Prozent der Wahlberechtigten repräsentieren und dies durch entsprechende Unterschriften nachweisen."

    Nach Adam Riese muss eine bisher nicht im EU-Parlament vertretene Partei also über 60.000 Unterschriften vorweisen? Und das haben fast 50 Parteien, nämlich die, die nicht schon im Parlament sitzen, auch geschafft?

    Etwas scheint mir da nicht zu stimmen.

    • @Huck :

      Ich habe mir ausnahmsweise die Mühe gemacht und selbst recherchiert. Das war nicht schwer, es gibt eine informative Internetseite des Bundeswahlleiters dazu. Die Autorin des Artikels hat sich wenig Mühe gemacht, ebenso wie die Leute, die diesen Artikel so freigegeben haben.

      Parteien, die im Europaparlament, im Bundestag oder irgendeinem Landtag seit der letzten Wahl mindestens fünf Abgeordnete haben, brauchen gar keine Unterschriften.

      Alle anderen Parteien brauchen 0,1% der Wahlberechtigten als Zahl der Unterschriften, aber maximal 2000. Also nicht 60000.

      Das ist elementare Recherche.

  • „Der Bundeswahlausschuss lässt 42 Parteien für die Europawahl zu“



    Wenn die Zulassungsschranke 0,1% beträgt, wundert das nicht. Da wird eben auch der „Bodensatz“ aufgewirbelt. Die meisten von ihnen werden wohl auch künftig keine Aussicht haben, eine spürbare Rolle zu spielen..

  • AHA ! Auch der Bundeswahlausschuss kümmert sich nicht darum, ob zugelassene Parteien wenigsten ein bisschen demokratische Ziele verfolgen!

    • @fvaderno:

      Das ist nicht die Aufgabe vom Bundeswahlausschuß, dafür gibt´s bei uns andere Institutionen.