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Nach dem Absturz der Boeing 737US-Luftfahrtbehörde unter Druck

Kongressabgeordnete und Flugbegleiter in den USA verlangen ein Startverbot für die Boeing 737 MAX 8, bis die Maschinen sicher sind.

Cockpit einer Boeing 737 MAX 8 Foto: reuters

Washington/Frankfurt rtr/dpa | Nach dem Absturz einer Boeing 737 MAX 8 wächst in den USA der Druck auf die Behörden, auch dort den Luftraum für das Flugzeug-Modell zu sperren. Die einflussreichen US-Senatoren Mitt Romney und Elizabeth Warren riefen die Luftfahrt-Behörde FAA am Dienstag auf, dem Beispiel zahlreicher anderer Länder zu folgen und dem Flugzeugtyp die Starterlaubnis zu entziehen.

Auch Senator Ted Cruz, der dem Unterausschuss für Luft- und Raumfahrt vorsitzt, schloss sich der Forderung an. Es wäre klug, die Flugzeuge vorübergehend nicht mehr abheben zu lassen, bis die FAA bestätigen könne, dass sie sicher seien, sagte er. Er plane eine Anhörung zu den beiden Abstürzen des Flugzeugtyps. Die FAA hatte die Maschinen zuvor für flugtauglich erklärt, aber ein Software-Update gefordert.

Zuvor hatten sich Flugbegleiter in den USA bis zur Klärung der Ursache für ein Startverbot der Maschinen ausgesprochen. Die Gewerkschaft APFA (Vereinigung der Professionellen Flugbegleiter), die die mehr als 27 000 Flugbegleiter von American Airlines vertritt, forderte den Chef der größten US-Fluggesellschaft am Dienstag zu einem solchen Schritt auf. Auch die Gewerkschaft der Transportarbeiter (TWU), in der unter anderem die Flugbegleiter von Southwest Airlines organisiert sind, verlangte ein Startverbot.

Zuvor hatten zahlreiche Länder ihren Luftraum für das Boeing-Modell gesperrt. Auch die europäische Luftfahrt-Behörde EASA untersagte den Betrieb der Flugzeugtypen Boeing MAX 8 und MAX 9 für Europa und folgte damit Entscheidungen von Großbritannien, Frankreich, Irland, Österreich, die Niederlande, Norwegen, Belgien, Polen, Deutschland und Italien. Die beiden Flugzeugmodelle unterscheiden sich in der Anzahl der Sitzplätze. Der Absturz in Äthiopien, bei dem 157 Menschen ums Leben kamen, war der zweite Absturz einer Boeing 737 MAX 8 nach einem Flugzeugunglück in Indonesien im Oktober.

Deutsche Flughäfen kaum betroffen

Indes haben Reisende an deutschen Flughäfen wegen des weitgehenden Flugverbots der Maschinen Boeing 737 Max 8 und Boeing 737 Max 9 bisher kaum mit Einschränkungen zu rechnen.

In Frankfurt am Main sind am Mittwoch von dem Flugverbot lediglich zwei Flüge betroffen. Dabei handelt es sich um einen Flug nach Warschau, wie ein Flughafensprecher am Mittwoch sagte. Die betroffene Maschine werde durch einen anderen Flieger ersetzt. Außerdem sei ein Charterflug nach Mazedonien gestrichen worden. Die Passagiere würden auf andere Flüge umgebucht.

An den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld gibt es nach Angaben der Flughafensprecher keine Beeinträchtigungen. Das Gleiche gilt für die Flughäfen Köln/Bonn in Nordrhein-Westfalen, Hannover in Niedersachsen sowie für Hamburg.

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