Paragraf 219a vorm Verfassungsgericht: Opposition will klagen
Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen: Linke, Grüne und FDP prüfen, ob eine Klage in Karlsruhe Erfolgsaussichten hätte.
Berlin/Hannover epd | FDP, Linke und Grüne erwägen einem Bericht zufolge eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den neuen Paragrafen 219a Strafgesetzbuch. Unter Federführung der FDP wollen die Fraktionen zunächst ein Gutachten erstellen lassen, wie der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ sagte.
Vom Inhalt des Gutachtens hänge die endgültige Entscheidung ab. „Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen“, betonte Thomae. Die Novelle des Paragrafen 219a war in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedet worden und regelt, in welcher Form künftig über Abtreibungen informiert werden darf.
Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, betonte, die Prüfung sei im Gange. „Es sieht so aus, als ob das tatsächlich gute Chancen hätte“, sagte sie den Zeitungen. Derzeit liefen die Verhandlungen mit FDP und Grünen. Für eine Normenkontrollklage des Bundestages sind 25 Prozent der Abgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.
Als Gutachter sei der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch, hieß es weiter. In Gießen ist auch die Ärztin Kristina Hänel zu Hause, die wegen „Werbung“ für Abtreibungen verurteilt worden war, was die Lockerung des Paragrafen 219a letztlich ausgelöst hatte. Kreuzer sagte den Zeitungen: „Ich halte eine Klage für aussichtsreich. Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar.“
Leser*innenkommentare
Berhard Bendler
Ja Klage ist gut. Wird Zeit, daß sich die Gesellschaft vom Einfluß der religiösen Gruppen befreit. Wer was dagegen hat sollte auch nie wieder etwas zum politischen Islam sagen.
91672 (Profil gelöscht)
Gast
Werde ich es noch erleben, daß Frauen sich aus der Bevormundung durch die Union emanzipieren können und sich eigenständig von Ärzten beraten und behandeln lassen dürfen, wie Männer auch? Ich glaube es nicht.
Das wäre ja, wie wenn die Katholen den Kindesmissbrauch durch ihr Personal bestrafen und den Zölibat abschaffen würden und die Meere wieder plastikfrei würden, die Diesel nachgerüstet würden. Eine vollkommen andere Welt.
Vielleicht hatte der berühmte CDU-Präsident Heinrich Lübke, als er am 6.Mai 1965 einmal das Grundsätzliche betonte: 'Jeder von uns hatte eine Mutter', doch die Denkstruktur der CDU und ihrem Anhängsel in Bayern bestimmt: 'Wenn Abtreibung richtig erlaubt wird, werden auch zukünftige CDU-Wähler nicht geboren'. Und das geht gar nicht.
Frau Kirschgrün
Na, das sind doch schöne Aussichten!
Bin gespannt, was dabei heraus kommt.